Heute entschied der EuGH, unter welchen Bedingungen auch die nicht federführende Aufsichtsbehörde für eine Klage bei DSGVO-Verstößen von Facebook zuständig sein kann. Damit ebnete es zwar den weiteren Weg für eine Entscheidung des belgischen Berufungsgerichts, bei dem gerade ein Verfahren der belgischen Aufsichtsbehörde gegen Facebook anhängig ist. Allerdings könnte sich das Blatt auch noch zugunsten von Facebook wenden. Weiterlesen