Der EuGH könnte demnächst über die Rechtmäßigkeit von Safe Harbor zu entscheiden haben und damit eine grundsätzliche Diskussion zum internationalen Datenschutz auslösen.
Der Inhalt im Überblick
Sachverhalt
Laut digitialcourage hat Max Schrems (Gründer der Initiative „Europe v Facebook„) im April diesen Jahres eine Klage gegen die irische Datenschutzbehörde vor dem irischen High Court eingereicht. Diese wurde nun erstaunlich schnell entschieden. Gegenstand der Klage war, dass der irische Datenschutzbeauftragte nichts gegen die vermeintlichen Verstrickungen Facebooks im Zusammenhang mit dem Prism-Programm unternommen habe und untätig geblieben sei.
Der irische High Court entschied nun, dass der irische Datenschutzbeauftragte nicht hätte anders handeln können. Er sei an das Unionsrecht gebunden. Safe Harbor, eine Entscheidung der EU-Kommission, wonach die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA legal ist, binde ihn, weshalb er nicht gegen Facebook vorgehen könne. Das Gericht sah jedoch wegen der Überwachungs- und Spähprogramme die Notwendigkeit die Diskussion um Safe Habor klären zu lassen.
Ist Safe Harbor noch rechtmäßig?
Der High Court stellt, genau wie viele Andere, die Rechtmäßigkeit des Safe Harbor Abkommens, das immerhin nun schon 14 Jahre alt ist, auf Grund der Geschehnisse um Prism und Co. in Frage und hat dem EuGH die Klärung der Rechtmäßigkeit vorgelegt. Es soll geklärt werden, ob Safe Harbor mit Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Weiterhin soll geklärt werden, inwieweit einzelne Datenschutzbehörden darüber entscheiden können, ob Safe Harbor ein „angemessene Datenschutzniveau“ bietet.
Ausblick
Nach dem der EuGH zuletzt über die Vorratsdatenspeicherung und das Recht auf Vergessen zugunsten des Datenschutzes entschieden hat, besteht die Hoffnung, dass auch hier eine Klärung zugunsten des Datenschutzes erfolgt. Es müssen nun endlich neue Regelungen gefunden werden, die einen effektiven Datenschutz auf internationaler Ebene sicherstellen. Sollte Safe Harbor für inzwischen rechtswidrig oder „nicht mehr zeitgemäß“ erklärt werden, bestünde akuter Handlungsbedarf hier neue Regelungen in Zusammenarbeit mit der EU zu erarbeiten.