Seit dem Inkrafttreten der DSGVO ist umstritten, ob der Betriebsrat als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes gilt oder ob allein der Arbeitgeber Verantwortlicher sein kann. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz, welches unter anderem den § 79a BetrVG schuf, sollte dieser Streit beendet werden. Leider hat die neue Norm nur mehr Fragen und Unklarheit hervorgerufen. Weiterlesen