Aufgrund der positiven Entwicklung des rückläufigen Infektionsgeschehens wurden die Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz zum 01. Juli 2021 angepasst. Mit dieser Anpassung wurde auch die Homeoffice-Pflicht aufgehoben. Allerdings können Arbeitgeber den eigenen Beschäftigten weiterhin freiwillig das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Alternativ könnte der Arbeitgeber auch den Impfstatus der Beschäftigten abfragen, sollte dies rechtlich zulässig sein. Weiterlesen →