Das Arbeitsgerichts Neuruppin hatte Ende letzten Jahres einer ehemaligen Mitarbeiterin Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 Euro zugesprochen, weil der Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß deren Daten gelöscht hatte. In diesem Blogbeitrag werden neben den Hintergründen zum Urteil auch erläutert, wie andere Arbeitgeber ein solches Urteil mit Hilfe eines Löschkonzeptes und etablierten DSGVO-Prozessen vermeiden können. Weiterlesen