Unternehmen sind verpflichtet die Aufsichtsbehörden und unter bestimmten Umständen auch die Betroffenen bei Datenschutzverstößen zu informieren. Um diesen Melde- und Benachrichtigungspflichten im Ernstfall gerecht zu werden, ist eine genaue Sachverhaltsaufklärung und zügiges Handeln des Verantwortlichen gefragt. Der folgende Beitrag soll Beispiele nennen und Hilfestellung geben, wann tatsächlich ein meldepflichtiger Datenschutzverstoß vorliegt und welches Vorgehen im speziellen Fall geboten ist. Weiterlesen