Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Neuregelung von Verbraucherverträgen über digitale Produkte verabschiedet. Durch eine Ergänzung des BGBs sollen Daten künftig als Gegenleistung in einem Vertrag angesehen werden können. Wie steht es jedoch mit der Vereinbarkeit mit dem datenschutzrechtlichen Kopplungsverbot? Weiterlesen