Die Datenschutz-Grundverordnung enthält mit den sog. Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO ein möglicherweise bedeutsames Instrument der Selbstregulierung. Branchenverbände und andere Vereinigungen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, können dazu beitragen, die oft abstrakten Vorgaben der DSGVO für ihren Geschäftsbereich zu konkretisieren. Dieser Artikel ist Teil unserer Beitragsreihe zur DSGVO. Weiterlesen