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PayPal ändert AGB – Datenweitergabe inklusive

PayPal ändert AGB – Datenweitergabe inklusive

Sämtliche Nutzer des Online-Bezahlsystems PayPal wurden kürzlich per E-Mail über geänderte Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze informiert. Diese treten am 01. Juli 2015 automatisch in Kraft und enthalten mehrere geänderte Regelungen zur Datenweitergabe.

Weitergabe von Daten an Dritte

PayPal räumt sich demnach selbst die Möglichkeit ein, neben Daten, die zur Nutzung des Dienstes erforderlich sind, auch weitere Daten an andere Unternehmen oder Behörden zu übermitteln. Laut Paypal erfolgt eine

Offenlegung (…) nur sehr eingeschränkt und ausschließlich zu den in diesen Datenschutzgrundsätzen beschriebenen Zwecken.

Eine bereits geäußerte Befürchtung, dass Daten an Jobcenter übermittelt werden sollen, um Missbrauch von Sozialleistungen aufzudecken, wurde zwar nach einer Nachfrage des Handelsblatts ausgeräumt, gleichwohl schafft die obige Aussage nur wenig Vertrauen.

Mögliche Übermittlung an Vielzahl von Empfängern

Die von PayPal ebenfalls zur Verfügung gestellte Liste der potentiellen Empfänger von Daten füllt ein 57-seitiges PDF-Dokument. Es wird unter anderem eine Weitergabe von etwa

Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontotyp, Art der angebotenen oder verwendeten PayPal-Funktionen und relevante(n) Transaktionsdaten

an eine Vielzahl von Unternehmen im In- und Ausland zum Zwecke der Durchführung von Marktumfragen, Marketing-Postkampagnen oder

um zusätzliche Benutzerinformationen zu sammeln und Marketingkampagnen besser ausrichten zu können.

Es besteht daher grundsätzlich die Möglichkeit der Erstellung umfassender Nutzerprofile.

Personalisierte Werbung auf Facebook und Twitter

Darüber hinaus lässt sich PayPal die Möglichkeit einräumen, Nutzer durch Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder LinkedIn aufzuspüren und personalisierte Werbeanzeigen darzustellen.

Fazit

Auch wenn sich PayPal im Zuge der Änderung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze wohl um eine gewisse Transparenz bemüht, indem etwa sämtliche Empfänger von Daten genannt werden, bleiben die entsprechenden Formulierungen an vielen entscheidenden Stellen sehr abstrakt. Es führt außerdem zu einem nutzerunfreundlichen Umfang von insgesamt mehr als 100 Seiten Text.

Nutzer, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben übrigens lediglich die Möglichkeit, ihr PayPal-Konto vor dem 01. Juli 2015 durch eine entsprechende Mitteilung an PayPal kostenlos schließen zu lassen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer zu den Änderungen ist nicht vorgesehen. Genau wie bei etwa bei Facebook wird nach dem Prinzip „friss oder stirb“ verfahren: Entweder die Änderungen werden stillschweigend akzeptiert oder der Dienst nicht genutzt.

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  • Hallo,

    was ist denn die Alternative zu paypal?

    Gruß Jürgen

  • Hallo Jürgen,

    meiner Ansicht nach gibt es keine Alternative zu PayPal. Der Dienst ist international anerkannt und wird weithin eingesetzt. Mir geht Transparenz und Selbstbestimmung trotzdem vor Bequemlichkeit und Intelligenzverweigerung. Daher habe ich meine PayPal-Konten gekündigt. Ein Lob muß ich PayPal dabei aussprechen: Der PayPal-Telefonsupport ist spitze! Nach einem (alles in allem) knapp zehnminütigen Telefonat – ich hatte meine Zugangsdaten vergessen und konnte daher nicht online kündigen – erhielt ich weitere zehn Minuten später Kündigungsbestätigungen per E-Mail. Ab sofort bin ich PayPal-frei – das Gefühl ist großartig!

    Gruß, Pregs

  • Die Alternative könnte in ein paar Monaten kommen. Aktuell arbeitet ein Zusammenschluss vieler deutscher Banken an einer Alternative zu Paypal. Und die werden wohl nicht unbedingt so mit meinen Daten hausieren gehen :-)

  • Wenn ich nach dem 01.07.2015 kündige, wie kann ich mich dann vor der Weitergabe meiner Daten schützen?

    • Sie haben – auch nach einer möglichen Kündigung – ein Recht auf Auskunft über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und mögliche Empfänger nach § 34 BDSG. Ob und ggf. wie Sie sich gegen eine Weitergabe dieser Daten schützen können, ist jedoch Gegenstand einer rechtlichen Beratung. Dazu müssten Sie sich an einen auf datenschutzrechtliche Fragestellungen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

  • Es ist unglaublich, einem Nutzer, der einen Betrag von wenigen EURO überweisen will, die Zustimmung zu einem Vertrag von mehr als 100 Seiten abzuverlangen. Aber auch bei höheren Beträgen kann man doch wohl kaum einen Anwalt einschalten, um nicht in eine Falle gelockt zu werden. Ich kann Anbietern nur empfehlen, eine andere Möglichkeit für anstehende Zahlungen zu nennen und Banken und Sparkassen aufzufordern, sich umgehend um eine andere schnelle Zahlungsmöglichkeit zu bemühen.

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