In Deutschland besteht allgemein das Recht, sich als Arbeitnehmer einer Gewerkschaft anzuschließen. Neue Mitglieder vor Ort durch direkte Ansprache, Flyer oder Mundpropaganda anzuwerben, ist eine Sache. Bequemer und gezielter geht es aber, wenn die Gewerkschaften die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten nutzen könnten. In diesem Beitrag wird erläutert, ob der Arbeitgeber diese E-Mail-Adresse zu den genannten Zwecken übergeben darf. Weiterlesen