Liebe Leserinnen und Leser,
das Jahr 2016 ist fast zu Ende und 2017 steht bereits vor der Tür. Auch im nächsten Jahr erhalten Sie von uns, wie gewohnt, regelmäßig Beiträge zu datenschutzrelevanten Themen. Zunächst möchten wir uns jedoch an dieser Stelle bei allen Lesern und Leserinnen für Ihr Datenschutzinteresse bedanken. Auch das Jahr 2017 wird sicherlich wieder aufregende Neuigkeiten für uns bereithalten.
Zuvor werden wir allerdings in unserem Jahresrückblick – heute beginnend mit Teil 1 – noch einmal gemeinsam mit Ihnen einen Blick in die Vergangenheit werfen und die Datenschutz-Highlights des Jahres 2016 beleuchten:
Januar
Wie in unserem Artikel „Verbandsklagerecht im Datenschutz beschlossen“ zu lesen war, haben nun auch Verbraucherverbände die explizite Möglichkeit gegen Unternehmen vorgehen, wenn diese gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Dies resultiert insbesondere bei Verstößen in einem größeren Prozessrisiko für die Unternehmen.
Auch erfolgte eine Reform der Datenschutzaufsichtsbehörde. Unterstand die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundes bisher formal dem Bundesinnenministerium, das im Wege der Dienstaufsicht Einfluss ausüben konnte, so ist diese nunmehr seit Anfang Januar endlich offiziell unabhängig!
Ansonsten stand der Januar ganz im Zeichen von Safe Harbor. Sei es, dass die Bundesregierung die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA nach der Safe Harbor-Entscheidung auf der Grundlage den EU-Standardverträgen sowie einer Einwilligung des Betroffenen weiterhin für zulässig hält, die Wirtschaft knapp zwei Wochen vor Ende der Schonfrist nervös wurde oder das Ultimatum der Artikel-29-Gruppe zunächst ergebnislos ablief.
Februar
Der Februar stand insbesondere im Zeichen des EU-Privacy Shields. So stellte sich die Frage, ob hiermit eine Verbesserung für Unternehmen und Bürger einhergeht, wobei der bis dahin veröffentlichte Text nichts Gutes verhieß.
Zudem entschied das OLG Frankfurt, dass eine Opt-Out Regelung als Einwilligung für die Verwendung von Cookies auf Websiten ausreichend ist.
Für einige Aufregung sorgte auch der Jahresbericht der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz. Die Behörde sei mangels ausreichender Planstellen nicht mehr ausreichend in der Lage, die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf ein effizientes Beschwerdemanagement auf der einen Seite und die Erwartungen von privaten und öffentlichen Stellen an Beratungen und Begleitungen von Verfahren auf der anderen Seite zu erfüllen.
März
Der März stand wiederum vornehmlich im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung. Sei es unser Interview mit Prof. Dr. Mario Martini oder die Artikel unserer Reihe zur EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Aber auch der Verschlüsselungstrojaner Locky fand Eingang in unseren Blog und wurde einer ausführlichen Betrachtung unterzogen.
Erwähnenswert sind daneben aber auch noch die Urteile des LG Hamburg (Einsatz von Google Analytics ohne Datenschutzhinweis abmahnbar) sowie des LG Düsseldorf (Facebook Like-Button ist wettbewerbswidrig).
Hier geht es weiter zu den Monaten April – Juni: Jahresrückblick 2016 – Teil 2