Am 25.02. hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz Johannes Caspar in seinem 25. Tätigkeitsbericht eine Bilanz der Jahre 2014/2015 gezogen. Dabei geht er unter anderem ein auf die Herausforderungen vor denen seine Behörde durch das Safe Harbor Urteil des EuGH, und das Voranschreiten der allgemeinen Digitalisierung steht.
I. Zu wenige Planstellen
Nach Angaben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten haben sich die Aufgaben der Datenschutzbehörden in den letzten Jahren qualitativ und quantitativ verändert. Grund dafür sei unter anderem, dass sich die Bevölkerung ihrer Datenschutzrechte immer mehr gewahr wird und diese Rechte auch öfter aktiv geltend macht. Dies sei dadurch bedingt, dass die Digitalisierung mehr und mehr in allen Bereichen des Lebens fortschreite.
Die Behörde des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sei aber trotz gestiegener Anforderungen nicht ausreichend mitgewachsen. Mit 16 Planstellen sei die Behörde unter dem Strich nicht einmal mehr so gut ausgestattet ist wie zu Beginn der 2000er Jahre. Der Tätigkeitsbericht dazu:
„Der Tätigkeitsbericht der letzten beiden Jahre zeigt: Der Datenschutz in Hamburg ist über dem Limit.“
Daher sei die Behörde nicht mehr ausreichend in der Lage die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf ein effizientes Beschwerdemanagement auf der einen Seite und die Erwartungen von privaten und öffentlichen Stellen an Beratungen und Begleitungen von Verfahren auf der anderen Seite zu erfüllen. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte fordert daher neue Stellen um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
II. Safe Harbor – Der Hafen, der nie sicher war
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte kündigt außerdem in seinem Tätigkeitsbericht an, dass seine Behörde nach dem Ablauf der Fristen für die Firmenantworten am 15. Februar nun Bußgelder gegen Firmen verhängen wird, die sich immer noch auf Safe Harbor berufen. Zuvor hatte die Behörde Fragebögen an Unternehmen geschickt, um herauszufinden, wie diese den Datenaustausch mit den USA nach der Entscheidung regeln wollen. Aus den Antworten, die die Behörde schon bekommen hat, hat sich laut Caspar bereits Handlungsbedarf ergeben:
„Es gibt wohl Firmen, die die Lage nicht ernst zu nehmen scheinen oder offenbar bereit sind, Bußgelder in Kauf zu nehmen.“
Gegenüber SPIEGEL ONLINE gab Caspar an, dass man bereits Bußgeldverfahren gegen drei große international tätige Unternehmen einleite. Bei zwei weiteren Firmen werde die Sachlage noch geprüft. Ihnen drohen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro.
Fazit: Die Schonfrist für Unternehmen in Hamburg ist abgelaufen.