Der Bundestag hat kurz vor Weihnachten die Einführung eines sogenannten Verbandsklagerechts im Datenschutz beschlossen. Verbraucherverbände können dadurch in Zukunft gegen Unternehmen vorgehen, wenn diese gegen das Datenschutzrecht verstoßen.
Der Inhalt im Überblick
Unterlassungsklagen durch Verbraucherschützer
Schon seit längerer Zeit gab es Pläne zur Einführung eines Verbandsklagerechts im Datenschutz. Jetzt hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.
Die neuen Regelungen erlauben Unterlassungsklagen zum Zwecke des Verbraucherschutzes im Datenschutz durch Verbraucherverbände, Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, soweit diese Vereinigungen die Voraussetzungen des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) erfüllen.
Inhaltlich ist die Klagemöglichkeit beschränkt auf die unzulässige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Verbraucherdaten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens von Auskunfteien, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken.
Beteiligung der Aufsichtsbehörden vorgesehen
Das neue Gesetz möchte bei der Verfolgung von Rechtsverstößen nicht auf die Expertise der Datenschutz-Aufsichtsbehörden verzichten. Das Gericht hat daher vor einer Entscheidung die zuständige Datenschutzbehörde anzuhören.
Diese Regelung gilt allerdings nicht für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung. In der Praxis dürfte die Aufsichtsbehörde daher in der Regel zunächst nicht beteiligt werden.
Meinungen zur Neuregelung geteilt
Aus der Wirtschaft kommt Kritik an dem neuen Gesetz, hier wird vor allem das neu geschaffene Prozessrisiko kritisiert. Der Bundesjustizminister sieht die neuen Regelungen hingegen positiv:
„Das ist ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz unserer Daten. Endlich bekommen Verbände bei Datenschutzverstößen ein Klagerecht. (…)
Alle darauf zu verweisen, ihre Recht einzeln einzuklagen, ist oft ein stumpfes Schwert. Viele trauen sich nicht, gegen große Unternehmen rechtlich vorzugehen. Oft fehlt auch das technische Verständnis, Datenschutzverstöße überhaupt zu erkennen.
In Zukunft können Verbraucherschutzorganisationen bei Datenschutzverstößen großer Unternehmen direkt klagen. Das ist ein effektives Instrument. Dadurch werden unsere Daten besser geschützt.“
Für Unternehmen bedeuten die neuen Regelungen jetzt vor allem, die Prozesse im Datenschutz noch einmal zu hinterfragen und auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
„Für Unternehmen bedeuten die neuen Regelungen jetzt vor allem, die Prozesse im Datenschutz noch einmal zu hinterfragen und auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.“
Und wer könnte dabei helfen? Ich kenne da so ein Beratungsunternehmen aus Hamburg… ;-)
Meinst du das mit den weiteren Standorten in Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart, Kiel und Düsseldorf? Das kenn ich auch irgendwoher.
Hi,
Betrifft das nur Verbraucherverbände, oder gibt es noch andere Verbände, die das Klagerecht für sich ausnutzen können?
Wie bereits im Artikel erwähnt erlaubt die neuen Regelungen Unterlassungsklagen zum Zwecke des Verbraucherschutzes im Datenschutz durch Verbraucherverbände, Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, soweit diese Vereinigungen die Voraussetzungen des § 4 Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) erfüllen.