Erneut Gegenwind aus Deutschland für das soziale Netzwerk: Das Bundeskartellamt verdächtigt Facebook, seine möglicherweise marktbeherrschenden Stellung zu missbrauchen und hat ein, auch international beachtetes Verfahren gegen Facebook Inc., USA, die irische Tochterfirma sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, eingeleitet.
Der Inhalt im Überblick
Der Vorwurf betrifft den Datenschutz
Es bestehe laut Bundeskartellamt der Anfangsverdacht, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen, weil die Nutzer nicht hinreichend über Art und Umfang der Datenerhebung und Datenverwendung aufgeklärt werden.
Die Nutzung von Facebook setzt eine Einwilligung in die von dem Unternehmen diktierten Bedingungen voraus. Diese Einwilligung dient wiederum als Rechtsgrundlage für die Nutzung der Userdaten. Das deutsche Datenschutzrecht lässt hier gem. § 4a Abs. 1 BDSG aber nur eine sog. „informierte Einwilligung“ gelten. Voraussetzung für die Gültigkeit der Einwilligung ist demnach, dass der Nutzer ausführlich und auch verständlich über alles informiert wird, welche Daten von ihm erhoben werden und was mit seinen Daten geschieht oder geschehen kann.
Wieso Kartellrecht?
In Frage steht ein sog. „Konditionenverstoß“ durch Facebook. Da das Unternehmen im Bereich Social Networks laut Bundeskartellamt möglicherweise eine marktbeherrschende Stellung hat, könnte es diese Stellung dazu ausnutzen, es mit der Aufklärung der Nutzer hinsichtlich der Verwendung von deren Daten nicht so genau zu nehmen.
Dazu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts:
Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden.
Nutzerdaten als Basis für das Geschäftmodell von Facebook
„Facebook ist und bleibt kostenlos“
wird dem Nutzer bei Registrierung und vor jedem Login versprochen. Dass man Facebook trotzdem bezahlt, nämlich mit seinen Daten, die in Politik, Wirtschaft und Medien als „die Währung der Zukunft“ oder „das neue Öl“ gehandelt werden, ist bei vielen so noch nicht ins Bewusstsein gerückt. Auf der Verwertung dieser Daten, größtenteils im Bereich der personalisierten Werbung mit Hilfe einer umfangreichen Erstellung von Nutzerprofilen bezüglich Vorlieben, Bedürfnissen, Interessen usw. der User, beruht jedoch größtenteils der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens (Jahresumsatz 2015 nach eigenen Angaben: ca. 18 Mrd. Dollar).
Kartellamt leistet auch Hilfestellung für Daten- und Verbraucherschützer
Bis jetzt war es Daten- und Verbraucherschützer nur eingeschränkt und mit mäßigem Erfolg möglich, Facebook wegen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht der Nutzer zu belangen. Die deutschen Aufsichtsbehörden haben keinen direkten Zugriff, weil das Unternehmen in Irland sitzt und hart erkämpfte Urteile lassen einen spürbaren Einfluss auf Facebook vermissen. So wurde Facebook auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) erst vergangenen Montag vom Landgericht Berlin zu einer Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro verurteilt, weil es nach Ansicht der Richter versäumt hatte, die Nutzungsbedingungen hinsichtlich den Rechten an Inhalten, die auf Facebook hochgeladen werden, entsprechend eines früheren Urteils des LG zu ändern.
Da jedoch selbst diese, im Hinblick auf die gerichtliche Praxis vergleichsweise hohe Geldbuße, für einen milliardenschweren Konzern wie Facebook letztlich doch nichts anderes ist, als für den Normalbürger vielleicht ein Strafzettel wegen Falschparkens, lässt sich an dem gewünschten Effekt doch sehr zweifeln. Während Verstöße im Datenschutzrecht derzeit auch „nur“ mit bis zu 300.000 Euro geahndet werden können, kann die Strafe im Kartellrecht im Extremfall richtig teuer werden. Hier drohen Geldbußen bis zu einem Zehntel des Umsatzes des vergangenen Jahres, was dann sogar Facebook wahrscheinlich nicht mehr egal wäre.
Natürlich wäre eine Aussage über die Höhe einer möglichen Strafe reine Spekulation, wie überhaupt der Ausgang des Verfahrens schwer vorhersehbar ist. Begrüßenswert ist aber zumindest die Überprüfung an sich und der damit einhergehende Tenor, dass auch für einen Konzern wie Facebook grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle gelten müssen. Darüber hinaus dürfte sich durch ein öffentlichkeitswirksames Verfahren auch die Aufmerksamkeit auf das Thema bei dem ein oder anderen Nutzer erhöhen.