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Kann das Überwachungsgesetz noch verhindert werden?

Kann das Überwachungsgesetz noch verhindert werden?

Kürzlich hat der Bundestag eines der schärfsten Überwachungsgesetze aller Zeiten beschlossen, indem er unter Ausnutzung eines Verfahrenstricks die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat. Dadurch blieb der Bundesrat bislang außen vor. Noch hat er jedoch Gelegenheit das Gesetzgebungsverfahren zu verhindern oder es zumindest zu erschweren.

Überwachungsgesetz auf Tagesordnung des Bundesrates

Für seine letzte Sitzung vor der Sommerpause am morgigen Freitag hat nun der Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren doch noch als TOP 97 von 114 auf seine Tagesordnung genommen. Im Vorfeld haben die beiden beteiligten Ausschüsse Empfehlungen dazu abgegeben.

Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz übt Kritik

Erfreulicherweise hat sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sehr kritisch zu dem Gesetzgebungsverfahren geäußert und empfiehlt, gem. Art. 77 Abs. 2 GG die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, die Regelungen zur Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu streichen.

Begründet wird dies zum einen damit, dass es dem Bundesrat bislang nicht möglich war, sich zu dem Gesetzesentwurf zu positionieren, obwohl die jetzigen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung weit über den ursprünglichen Wesensgehalts des Entwurf hinausgehen.

„Bei einer Regelung dieser Tragweite, Eingriffstiefe und Auswirkung auf die Praxis sowie den Kernbereich privater Lebensgestaltung wäre dies jedoch angemessen gewesen.“

Schwächung der IT-Sicherheitsinfrastruktur befürchtet

Zum anderen könne das Gesetz zu einer Schwächung der IT-Sicherheitsinfrastruktur führen, da Sicherheitsbehörden ein Interesse daran hätten, die Cybersicherheit insgesamt zu schwächen, um Geräte von Zielpersonen gut infiltrieren zu können. Wohin dies führen kann, zeigen jedoch die Angriffe durch WannaCry, Petya oder Goldeneye.

„Die Installation von Überwachungssoftware seitens staatlicher Stellen kann dazu führen, dass Dritte in das System mittels Nachladefunktion eindringen können, indem sie eine unzureichende Authentifizierung und Verschlüsselung ausnutzen. Je öfter die Schwachstelle ausgenutzt wird, desto eher können auch Kriminelle und andere Interessengruppen solche Lücken missbrauchen.“

Gesetzesvorhaben verletzt Grundrechte

Darüber hinaus sieht der Ausschuss die Gefahr verschiedenster Grundrechtsverletzungen, sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form in Kraft treten. Dies betrifft vor allem die Grundrechte auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Außerdem würden die durch das Bundesverfassungsgericht geschaffenen Voraussetzungen nicht erfüllt, das strenge Anforderungen an die Online-Überwachung gestellt und mögliche Anwendungsfälle auf schwerste Straftaten beschränkt hat.

„Das neue Gesetz ermöglicht die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung zu Strafverfolgungszwecken nicht nur im Fall von schweren Straftaten, sondern etwa auch bei Steuerdelikten, Computerbetrug, Hehlerei, Geld- und Wertzeichenfälschung oder der Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung. Dies kann langfristig zu einer ausufernden Anwendung der Online-Überwachung im Verhältnis zum geltenden Rechtszustand führen.“

Der Ausschuss für Verbraucherschutz hat daher erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Gesetzes.

Rechtsausschuss schweigt

So weit so gut könnte man denken, wäre da nicht der federführende Rechtsausschuss. Dieser hat irgendwie keinerlei Probleme mit dem Gesetzesentwurf und keinen der Kritikpunkte aufgegriffen, sondern dem Bundesrat schlicht empfohlen, den Vermittlungsausschuss nicht einzuberufen und damit das Gesetz in seiner jetzigen Form durchzuwinken.

Wer sich nun fragt, mit welchen Argumenten und welcher rechtlichen Begründung der Rechtsausschuss die obigen Bedenken, vor allem im Hinblick auf Grundrechtsverstöße, ausräumt, wird enttäuscht. Eine inhaltliche Auseinandersetzung oder eine Begründung für seine Empfehlung liefert er nämlich nicht. Trotzdem verbleibt noch ein kleines bisschen Hoffnung darauf, dass künftig nicht mit Staatstrojanern gegen Betrüger vorgegangen wird.

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  • Sorry irgendwie bezweifle ich, das man dieses Gesetz noch irgendwie verhindern kann.
    Warum denke ich so?
    Weil unsere Regierung/Staat korrupt ist bzw. weil unsere Politiker korrupt sind.
    Wo haben wir Bürger in Deutschland noch echte Grundrechte oder eine echte Demokratie? Ist doch nur Pseudo Demokratie.
    Die Stasi ist nie verschwunden, sondern hat sich nur weiterentwickelt. Zur Stasi 2.0 (2017)

    Dabei hat man die beste Anleitung wie man es NICHT macht im Roman 1984 von George Orwell.
    Ich aber denke, die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht kann man es noch verhindern/kippen.
    Sollte es nicht gekippt werden sag ich nur ich gucks mir ne weile an und dann tschüss Welt. In solch einer Welt möchte ich nicht leben. :(

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