Das Thema Vorratsdatenspeicherung beschäftigt seit Längerem Datenschützer, Gerichte und Politiker. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht eine 6-monatige vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zwar nicht für generell mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen, dem deutschen Gesetzgeber jedoch enge Vorgaben im Hinblick auf eine Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Datensicherheit, Datenverwendung und Transparenz aufgegeben. Weiterlesen →