Tag: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Archiv

Vorratsdatenspeicherung: Klage gegen den Mobilfunkanbieter Vodafone eingereicht!

Die Speicherpraxis von Mobilfunkanbietern wurde im Juni diesen Jahres vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heftig kritisiert. Wir berichteten. Hier wurde unter anderem bereits deutlich, dass der Mobilfunkanbieter Vodafone Verbindungdaten seiner Kunden bis zu 210 Tage speichert. Dies hat jetzt eine Kundin zum Anlass genommen und gegen das Unternehmen vor dem Amtsgericht Düsseldorf Klage eingereicht. Weiterlesen

Vorratsdatenspeicherung: Speicherpraxis bei Mobilfunkanbietern

Das Thema Vorratsdatenspeicherung beschäftigt seit Längerem Datenschützer, Gerichte und Politiker. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht eine 6-monatige vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zwar nicht für generell mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen, dem deutschen Gesetzgeber jedoch enge Vorgaben im Hinblick auf eine Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Datensicherheit, Datenverwendung und Transparenz aufgegeben. Weiterlesen

SpyPhone: Anzeige gegen Telekom, Vodafone und Co.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat letzte Woche sechs Telekommunikationsanbieter – bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angezeigt. Namentlich richtet sich die Anzeige gegen die Unternehmen BT (Germany) GmbH & Co. OHG, E-Plus Service GmbH & Co. KG, M-net Telekommunikations GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone D2 GmbH. Weiterlesen

EU-Fluggastdaten: Alles Terroristen!

Der Wahn zur unverhältnismäßigen Überwachung von Bürgern ins Blaue hinein scheint schier unendlich. Gestern wurde nun im Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes tatsächlich ein Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten zu Flügen zwischen Drittstaaten und EU-Mitgliedsländern nach dem Vorbild der USA debattiert. Weiterlesen

Die Vorratsdatenspeicherung – Totgesagte leben länger

Noch im März diesen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften der Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt, was bei Bevölkerung und Datenschützern gleichermaßen für Begeisterung sorgte. Trotz der weiterhin bestehenden EU-Richtlinie wurde das endgültige Ende der Vorratsdatenspeicherung gefeiert, denn schließlich sei man sich ja einig gewesen, dass eine anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten sämtlicher Bürger nicht des Rätselslösung sein könne. Weiterlesen