Anlässlich der Diskussionen um das Thema Vorratsdatenspeicherung wollte sich BKA-Präsident Jörg Ziercke gestern mit Vertretern des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zu einem Gespräch treffen. Wie golem.de berichtet, wurde das geplante Treffen jedoch abgesagt – aus Datenschutzgründen.
Der Inhalt im Überblick
Der Hintergrund des Gesprächstermins
Im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf dem Europäischen Datenschutztag am 27. Januar hatte der BKA-Präsident den Vertreter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, Patrick Breyer, öffentlich zu einem Gespräch eingeladen. Ziel des Treffens: BKA-Ermittler sollten Breyer die Situation schildern, wie sie sich darstellt, seit sich das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 gegen eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat.
Deutschlands oberstes Gericht hatte die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, nachdem der Arbeitskreis erfolgreich zu einer Sammel-Verfassungsbeschwerde aufgerufen hatte.
Der Grund der Absage
Eine anlasslose Datenerhebung war dann auch der Grund für das Nichtzustandekommen des Gespräches. Bereits im Vorfeld hatte Breyer die Einladung nur unter der Bedingung angenommen, dass die Gesprächsteilnehmer keiner anlasslosen Registrierung der Personalien oder Videoüberwachung unterzogen würden. Eine Videoüberwachung in den Diensträumen des BKA und eine Identifizierung der teilnehmenden Vertreter konnte dann aber seitens des BKA nicht ausgeschlossen werden. Und eine Verlagerung des Treffens auf neutrales Terrain, wie von Breyer vorgeschlagen, lehnte wiederum der BKA-Chef ab.
Also musste das Treffen abgesagt werden, was Breyer wie folgt kommentiert:
Ich bedauere es ausdrücklich, dass das Bundeskriminalamt mit Bürgerrechtlern nur sprechen will, wenn sie sich zuvor registrieren und videoüberwachen lassen. Das Scheitern des geplanten Dialogs belegt erneut, wie schädlich sich eine anlasslose Registrierung und Aufzeichnung auf die Kommunikationsbereitschaft auswirkt. Genau dies ist der Grund unserer Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten, wie sie das BKA fordert.
Und die Konsequenz?
Ein besonders hohes Maß an Einigungs- und Konsensbereitschaft kann man beiden Seiten nicht gerade zu Gute halten. Aber eines steht fest: Das datenschutzrechtlich viel beachtete Thema der Vorratsdatenspeicherung wird vom gleichnamigen Arbeitskreis immerhin mit einer Konsequenz verfolgt, die ihres gleichen sucht.