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Bundesdatenschutzbeauftragter präsentiert Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten

Bundesdatenschutzbeauftragter präsentiert Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) Schaar reagiert auf den Umstand, dass eine Reihe von Telekommunikationsanbietern erhebliche Speicherfristen für Telekommunikations-Verbindungsdaten vorsehen.

BFDI benennt konkrete Speicherfristen

Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur hat er gestern im Rahmen des  „Jour-Fixe Telekommunikation“ einen Leitfaden für Kommunikationsunternehmen vorgestellt, der Empfehlungen für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten enthält. Darin plädiert Schaar dafür, die Speicherdauer stärker am Maßstab der Erforderlichkeit auszurichten und benennt konkrete Speicherfristen.

Es herrscht eine extensive Speicherpraxis

Eine kurze und übersichtliche Darstellung der vorgeschlagenen Speicherfristen findet sich bei Netzpolitik.org. Das Blog hat die im Leitfaden vorgeschlagene Speicherdauern in eine Tabelle mit Zahlen zur Speicherdauer bei den vier großen Mobilfunkanbietern eingearbeitet und bietet somit eine Vergleichsmöglichkeit. Zuletzt sind Erhebungen der Bundesnetzagentur bekannt gemacht geworden, die die überwiegend extensive Speicherpraxis belegen. Wir haben hierüber berichtet.

Datenspeicherung „erforderlich“?

Telekommunikationsunternehmen würden nach Schaars Ansicht die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu großzügig Auslegen. Tatsächlich gibt es immer wieder unterschiedliche Interpretationen im Hinblick auf den Speicherumfang und die Speicherdauer von Verkehrsdaten. Die Kommunikationsanbieter dürfen die Daten zu Zwecken der Abrechnung und der Störungsbeseitigung speichern. Die im Telekommunikationsgesetz gewählten Formulierungen sind allerdings unbestimmt und damit auslegungsfähig, da sie hauptsächlich auf den Begriff der Erforderlichkeit abstellen.

Große Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Anbietern

Inwieweit diese vorliegt, wird von den Kommunikationsanbietern anscheinend unterschiedlich bewertet, wie sich aus der Diskrepanz zwischen den unterschiedlichen Speicherdauern der verschiedenen Mobilfunkanbieter ergibt. Während z.B. Vodafone die Rufnummer eines Anrufers für sieben Tage nach Rechnungsversand speichert, sehen die Telekom 180 Tage und E-Plus 80 Tage vor.

Kritik

Harsche Kritik an dem Leitfaden kommt von Seiten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat). Er kritisiert neben einer fehlenden Einbindung von Verbraucher- und Bürgerrechtsverbänden, dass die vorgeschlagenen Speicherdauern zu lang sind. Besonders besorgniserregend sei es, dass sensible Daten wie die Nummer der Funkzellen (Cell-ID) erhoben werden, auch wenn dies nicht für ortsgebundene Tarife (z.B. eine Home-Zone) notwendig sei. Jede Funkzelle in die sich ein Mobiltelefon einloggt wird erfasst, wodurch sich umfangreiche Bewegungsprofile erstellen lassen.

Achtung bei der Anbieterauswahl

In Anbetracht der großen Spielräume, die es in der Speicherpraxis der verschiedenen Kommunikationsanbieter gibt, kann Kunden nur dazu geraten werden, sich einer übermäßigen Speicherpraxis nicht zu unterwerfen und ihre Anbieterauswahl auch maßgeblich von der Datensparsamkeit des Anbieters abhängig zu machen.

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