Der Wahn zur unverhältnismäßigen Überwachung von Bürgern ins Blaue hinein scheint schier unendlich. Gestern wurde nun im Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes tatsächlich ein Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten zu Flügen zwischen Drittstaaten und EU-Mitgliedsländern nach dem Vorbild der USA debattiert.
Der Inhalt im Überblick
Alles Terroristen!
Damit „Terrorismus und schwere Kriminalität“, welche offenbar auch von jedem Fluggast auszugehen scheinen, der innerhalb der EU bzw. in und aus Drittstaaten unterwegs ist, aufgeklärt und sogar verhütet werden, sollen Fluggastdaten vorsorglich gespeichert und permanent ausgewertet werden.
Dabei sollen die Daten, die bei der Buchung vom Fluggast angegeben werden, also auch Flugroute, Reisebegleiter, Zahlungsmittel etc. 5 Jahre vorsorglich gespeichert und zentral beim Staat aufbewahrt werden.
Die Fluggastdaten sollen insbesondere permanent ausgewertet und verknüpft werden, um auch gegen bislang unverdächtige Personen Verdachtsmomente zu gewinnen – nach dem Motto: wenn wir keine Terroristen haben, schaffen wir uns eben welche.
Fußtritte gegen Datenschutz
Britische Datenschutzexperten haben nach einem Bericht von gulli.com analysiert, dass die Weitergabe der Fluggastdaten zur Auswertung keinen Datenschutz garantiere und die Daten völlig unkontrolliert und intransparent verbreitet würden. Datenschutz bestünde allenfalls, solange die Fluglinien über die Daten verfügten. Die Weitergabe hingegen hebe den Datenschutz komplett auf, insbesondere beim Export der Daten in die USA ginge der Schutz komplett über Bord.
Unkontrollierbarer Datenfluss der Fluggastdaten
Bei der Weitergabe der Fluggastdaten ist für die Betroffenen in keiner Weise nachvollzieh- und kontrollierbar, was die jeweiligen Empfänger mit den Daten anstellen und wohin diese wiederum weitergegeben werden.
Datenschutzdesaster
Gewarnt wird zudem davor, dass anderweitige Behörden versuchen könnten, auf die gespeicherten und weitergegebenen Daten zu erlangen. Denn die geplante Richtlinie enthält diesbezüglich keine Regelung. Wofür und wie lange die Daten bei weiteren Behörden ausgewertet und gespeichert würden, ist völlig unklar.
Geradewegs in den Verfassungsbruch
Ungeachtet dessen, dass das Vorhaben ein weitere Schritt in Richtung Überwachungsstaat darstellt, verstößt der Fluggastdatenvorschlag gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, das – wenn auch nicht ohne eine Vielzahl von Gegenstimmen – die Speicherung der Telekommunnikationsdaten auf Vorrat dem Grunde nach akzeptierte. Das Vorhaben der EU-Kommission verstößt gegen die Menschenrechtecharta.
Widersprüchlicher geht’s nicht
Vor dem Hintergrund des Vorschlags zur Vorratsspeicherung der Fluggastdaten völlig unglaubhaft und nahezu lächerlich – hingegen aber wünschenswert -erscheint, dass die EU-Kommission nun den Datenschutz der Bürger in Europa künftig verbessern will und eine Reform der EU-Datenschutzvorschriften dahin gehend plant, dass unter anderem Verbraucher künftig generell im Voraus ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten geben müssen (Opt-in), wie teltarif.de berichtet.
Ausgenommen von entsprechenden Regelungen sollen aber mit Sicherheit die Fluggastdaten sein…
Erschreckend ist auch der Vorschlag der britischen Ratsdelegation, die Überwachung auf innereuropäische Flüge und andere Verkehrsmittel wie Bus und Bahn auszudehnen! Es droht die Total-Überwachung aller Reisenden!!!