„Nicht notwendig“ und „unverhältnismäßig“.Mit diesen Worten hat der Europäische Datenschutzbeauftragte, Peter Hustinx, bei der Vorstellung des Datenschutzberichts 2010 seine Bedenken gegen die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung erneuert. Bereits in seiner Stellungnahme vom 31. Mai 2011 hatte Hustinx klargemacht, dass die Richtlinie die Anforderungen des Datenschutzes nicht erfüllt. Die Richtlinie von 2006 sieht vor, dass alle Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten verpflichtet werden, Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation aller Bürger zur Strafverfolgung – unabhängig von einem konkreten Verdacht – für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre zu speichern. Weiterlesen →