Wer sich fragt, warum ein Datenschutzbeauftragter Schulungen braucht, um die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes händeln und die erforderliche Fachkunde gewährleisten zu können, dem sei Folgendes gesagt:
Das BDSG mit seinen „48“ Paragraphen (natürlich sind es durch verschiedene a) und b) Einfügungen inzwischen mehr geworden) ist längst nicht das einzige Gesetz, das es im Bereich des Datenschutzes zu kennen gilt. Vielmehr ist es ein Auffanggesetz, das ein bestimmtes Datenschutzniveau in allen Bereichen gewährleisten soll, falls keine speziellen Vorschriften vorhanden sind. Weiterlesen →