Unter dem Hashtag #DSK2024 fand vom 12. bis 13. September in Düsseldorf die Datenschutzkonferenz statt. Wir von intersoft consulting waren als Partner in diesem Jahr mit dabei und teilen gern unsere Eindrücke dieser Fachkonferenz.
Der Inhalt im Überblick
Das Klassentreffen der Datenschützer
Bei der Datenschutzkonferenz in Düsseldorf handelt es sich nicht um den bekannten Zusammenschluss der deutschen Aufsichtsbehörden, sondern um die Jahresfachtragung (oder auch bekannt als „Klassentreffen der Datenschützer“) des Datenschutz Beraters. Die Veranstaltung war vollgepackt mit spannenden Vorträgen und vielen Begegnungen.
Thematisch alles, was der Datenschutz anzubieten hat
Im Laufe der zweitägigen Konferenz präsentieren Referentinnen und Referenten aus allen Bereichen des Datenschutzes und Datensicherheit. Unter den Speakern tummeln sich Aufsichtsbehörden, Kanzleien und Beratungshäuser. Es werden Einblicke in die Arbeit gewährt, Themenschwerpunkte, die die zukünftige Arbeit prägen werden, dargestellt und praktische Tipps gegeben. Das Programm lässt thematisch kaum Wünsche offen. Schwerpunkte sind pragmatische und aktuelle Betrachtungen der Datenschutz-Arbeit. Die Zeitfenster der einzelnen Vorträge sind relativ kurz gewählt und verlangen den Vortragenden eine pointierte Darstellung des Bereichs ab. Auf diese Weise können die Teilnehmenden zu sehr vielen unterschiedlichen Themen etwas hören.
Zu den Highlights gehörten:
- Kontrolle von Auftragsverarbeitern und TOM
- Bußgeldern aus Behördensicht als auch aus der Verteidigungsperspektive
- Neuigkeiten zum Schadensersatz
- Betroffenenanfragen aus unterschiedlichen Perspektiven
- Beschäftigtendatenschutz und der Betriebsrat
- Datenpannen
- neue Regulierungen und deren Umsetzung
Und natürlich gab es Einschätzungen und Updates zur KI-Verordnung.
Die Referierenden konzentrieren sich auf Antworten zur täglichen Arbeit im Datenschutz. Wer also tiefgreifende oder wissenschaftliche Ausführungen sucht, wird bei der Datenschutzkonferenz weniger fündig. Dafür wird der Praktizierende unterstützt mit hilfreichen Perspektivwechseln, wie zum Beispiel dem Dialog zwischen einem Datenschützer aus der Kanzlei-Praxis und dem Behördenleiter aus Berlin zum Umgang und den unterschiedlichen Bewertungen zu Betroffenenanfragen an Fällen, die so oder ähnlich bereits bearbeitet werden mussten.
Was sagt die Aufsichtsbehörde
Bei einer Tagung, die sich vor allem an Praktizierende wendet, werden die Ausführungen der Aufsichtsbehörden mit größter Spannung erwartet und es stellt sich kollektives Aufatmen ein, wenn klar wird, dass doch alle „nur mit Wasser kochen“. Dennoch sind Ausführungen zu den Erwartungen von Aufsichtsbehörden auch bei bekannten Prüfverfahren hilfreich. Zudem war es spannend zu hören, wie EuGH-Urteile bewertet und Anforderungen der KI-Verordnung umgesetzt werden. Die vertretenen Aufsichtsbehörden haben zudem berichtet, wie gemeinschaftliche Aufgaben auf europäischer und nationaler Ebene umgesetzt werden. Außerdem standen auch die Vortragenden in gemeinsamen Pausen zum Austausch bereit. Wer also schon immer mal eine Frage loswerden wollte, konnte das auch im kleinen Kreis platzieren.
Austausch ausdrücklich erwünscht
Tagungen dieser Art fördern nicht nur den Austausch zu fachlichen Themen, sondern ermöglichen das Netzwerken von Datenschützern aus verschiedenen Bereichen und ganz Deutschland. Für viele sind die gemeinsamen Pausen und Abendveranstaltung eine Quelle von Impulsen und neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Außerdem bieten sich Gelegenheiten zusammen zu lachen, vor allem wenn der „Horster DSB“ mal wieder einen grandiosen Auftritt hinlegt. Eine Teilnahme lohnt sich auch sicher wieder im nächsten Jahr.