Einige besondere Berufsgruppen wie z.B. Berufsgeheimnisträger, Amtsinhaber oder sonstige bei diesen mitwirkenden Personen haben im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Umgang mit Informationen und Daten die gesetzliche Schweigepflicht des § 203 StGB zu beachten. Dieser schützt vor der Offenbarung von Privatgeheimnissen. Die Norm geht weiter als das Datenschutzrecht und kann daher grundsätzlich auch bei datenschutzkonformen Verarbeitungen einschlägig sein. Deshalb schauen wir sie uns in diesem Beitrag genauer an. Weiterlesen