Tag: Geheimhaltungspflicht

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Schweigepflicht: Umfang, Berufsgruppen & Besonderheiten des § 203 StGB

Einige besondere Berufsgruppen wie z.B. Berufsgeheimnisträger, Amtsinhaber oder sonstige bei diesen mitwirkenden Personen haben im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Umgang mit Informationen und Daten die gesetzliche Schweigepflicht des § 203 StGB zu beachten. Dieser schützt vor der Offenbarung von Privatgeheimnissen. Die Norm geht weiter als das Datenschutzrecht und kann daher grundsätzlich auch bei datenschutzkonformen Verarbeitungen einschlägig sein. Deshalb schauen wir sie uns in diesem Beitrag genauer an. Weiterlesen

Geschäftsgeheimnisse: Was bedeutet das neue Gesetz für Unternehmen?

Ende April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten, mit dem die europäische Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umgesetzt wird. Nur wenn Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen, sind ihre geheimen Informationen künftig durch das neue Gesetz geschützt. Welche Vorkehrungen Unternehmen ergreifen müssen, um in den Schutzbereich des GeschGehG zu fallen, wird im Folgenden erklärt. Weiterlesen

BGH: Auskunftsanspruch gegen Krankenhaus auf die Patientenadresse

Patientendaten unterliegen gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB der ärztlichen Schweigepflicht. Nicht zuletzt wegen drohender strafrechtlichen Konsequenzen und empfindlicher Bußgelder wegen Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften sind Ärzte hinsichtlich der Weitergabe von Patientendaten an Dritte – zu Recht – zurückhaltend. In dem vom BGH entschiedenen Fall (III ZR 329/14) überwog allerdings der Auskunftsanspruch das Geheimhaltungsinteresse. Weiterlesen

Reden ist Silber, schweigen ist Gold – Datenschutz im Strafgesetzbuch

Dass es bestimmte Vertragsverhältnisse gibt, die einer gewissen Vertraulichkeit unterliegen, ist der großen Masse noch bewusst. Dies gilt insbesondere für Ärzte und Anwälte. Dass die gleiche Verpflichtung allerdings auch weitere Berufsgruppen trifft, wissen häufig nicht mal die Akteure selbst. Blöd, wenn dann noch ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann… Weiterlesen