Erst gestern berichteten wir über den Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes III, wonach die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber künftig elektronisch von der Krankenkasse bereitgestellt werden soll. Hierbei wiesen wir u. a. auf die erforderlichen technischen Sicherheitsanforderungen hin. Nun wurde bekannt, dass bereits seit Jahren Patientendaten ungesichert im Netz verfügbar sind. Weiterlesen