Die Umsetzung von Marketingmaßnahmen durch Telefonwerbung wird für den Betroffenen als Störung und nicht nur unerhebliche Belästigung seines Privatlebens angesehen. Möchte ein Unternehmen demnach Direktwerbung betreiben und hierfür Verbraucher telefonisch kontaktieren, ist zwingend an die Einholung einer vorherigen informierten und transparenten Einwilligung zu denken. Welche Konsequenzen eine für den Verbraucher überfordernde und intransparente Einwilligung haben kann, zeigt das Urteil des Landgerichts Frankfurt. Weiterlesen