Im familiengerichtlichen Verfahren wirken verschiedene Beteiligte zusammen. Um ein wirksames Zusammenspiel zu gewährleisten ist die Weitergabe von Informationen erforderlich. Allerdings handelt es sich bei den relevanten Informationen in der Regel um Sozialdaten und heikle Daten aus dem persönlichen Bereich der Familien. Um einen datenschutzkonformen Umgang mit diesen Daten sicherzustellen, existieren für jeden Beteiligten des Verfahrens spezifische spezialgesetzliche Regelungen.