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Facebook-Verbot für Lehrer – ein zeitgemäßer Ansatz?

Facebook-Verbot für Lehrer – ein zeitgemäßer Ansatz?

Rheinland-Pfalz untersagte kürzlich seinen Lehrern per Dienstanweisung, Facebook für die Kommunikation schulischer Belange mit Schülern zu nutzen. Damit gehört es zu den wenigen Bundesländern, die hierzu ausdrückliche Regelungen getroffen haben, wie sich aus einer Umfrage der dpa ergibt. Andere Länder halten hierzu keine spezifische Regelung für erforderlich.

Bundesweit unterschiedliche Ansätze

Zu den Ländern, die wie Rheinland-Pfalz ein dienstliches Verbot geregelt haben, gehören unter anderem Bayern und Baden-Württemberg. Sachsen erarbeitet derzeit eine ähnliche Regelung wie die in Bayern. In Nordrhein-Westfalen gilt für Pädagogen die allgemeine Dienstordnung, nach der sie sich „amtsangemessen“ verhalten müssen. Genauso appellieren Länder wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen an die Vernunft und Eigenverantwortung der Pädagogen und sehen keine weitergehende Regelung vor.

Philologenverband für bundeseinheitliche Regelung

Die Auffassungen zur Notwendigkeit einer Regelung sind wie diese beispielhafte Aufzählung zeigt,  recht unterschiedlich. Dies wurde vom Deutschen Philologenverband kritisiert, der sich für eine bundeseinheitliche Regelung dieser Problematik ausspricht.

Ist ein Verbot überhaupt zeitgemäß?

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Facebook den Informationsaustausch zwischen Lehrern und Schülern erleichtert. Man stelle sich vor, wie einfach z.B. kurzfristige Änderungen im Stundenplan bekanntgegeben, Krankmeldungen entgegengenommen und Hausaufgaben und Noten mitgeteilt werden können. Facebook auch für die schulische Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern einzusetzen, könnte in Anbetracht dieser Vorteile und des Umstands, dass die modernen technischen Kommunikationsformen integraler Bestandteil des Lebens junger Menschen sind, als zeitgemäß angesehen werden.

Erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken

Auf der anderen Seite ist die Nutzung von Facebook unter Datenschutzgesichtspunkten (wie wir regelmäßig berichten) schon an sich äußerst bedenklich. Hier kommt hinzu, dass Facebook – sofern es als offizielles Kommunikationsmittel mit schulischen Kontext genutzt wird – Schüler dem Druck aussetzt, Facebook nutzen zu müssen, um ja kein Informationsdefizit zu erleiden. Faktisch würde eine alleinige Nutzung von Facebook als schulisches Kommunikationsmittel einem seitens der Schulen ausgeübten Zwang gleichkommen, Schüler zur Preisgabe ihrer persönlichen Daten an ein umstrittenes, kommerzielles, US-amerikanisches Unternehmen zu bewegen. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass nicht jeder Schüler über einen Internet-Zugang verfügt und nicht alle Eltern wollen, dass ihre Kinder bei Facebook angemeldet sind.

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