Das OVG Bremen hat in einem Beschluss die Höchstpersönlichkeit des Auskunftsanspruchs aus der DSGVO nochmals bestätigt und auch Insolvenzverwaltern den Einsatz dieses Mittels verwehrt. Bedeutung hat dieser Beschluss jedoch nicht nur für Insolvenzverwalter. Er grenzt die Betroffenenrechte weiter gegenüber vermögensrechtlichen Ansprüchen ab. Weiterlesen