Am 7. Juni 2021 hat die Europäische Kommission neue Standarddatenschutzklauseln verabschiedet. Die Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachens bezeichnet diese als eine ganz erhebliche Verschärfung gegenüber vorherigen Fassungen. Fakt ist, dass die Vereinbarungen keine „check-the-box“-Übungen sind, denn jeder Datentransfer in ein Drittland muss mittels eines „Transfer Impact Assessments“ in den Blick genommen werden. Nun ist die erste Frist der Europäischen Kommission abgelaufen – Zeit für eine Bestandsaufnahme und einen Ausblick. Weiterlesen