Im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens hat die Berliner Vergabekammer (VK Berlin) mit Beschluss vom 24. September 2020, Az. VK -B1-10/19 unter anderem beschlossen, dass die Identifizierung einer Person allein anhand der Stimme nicht möglich sei. Was Anlass des Vergabenachprüfungsverfahrens war und warum die Stimme im vorliegenden Fall von der Berliner VK nicht als personenbezogenes Datum i.S.d der DSGVO angesehen wird, lesen Sie hier: Weiterlesen