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Zentrales Register: Bewachungsgewerbe wird überwacht

Zentrales Register: Bewachungsgewerbe wird überwacht

Skandalöses Verhalten einiger Sicherheitsleute in Flüchtlingsheimen, sowie Vorkommnisse bei der Bewachung von Großveranstaltungen haben zu einer Verschärfung des Bewachungsgewerbes geführt. Die Bewachungsbranche soll nun selbst stärker überwacht werden. Mit einem neuen Gesetzesentwurf wird die Rechtsgrundlage für ein sog. „Bewacherregister“ ab dem 1. Januar 2019 geschaffen. Wir haben uns die kommenden Änderungen näher angeschaut.

Hintergrund der Gesetzesnovelle

Mit dem Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2456) wurde § 34a Abs. 6 Gewerbeordnung eingeführt, der die Errichtung eines Zentralregisters im Bewachungsgewerbe (sog. „Bewacherregister“) bis zum 31. Dezember 2018 vorschreibt. Das Register wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet und soll den Vollzug des Bewachungsrechts verbessern. Den zuständigen Behörden soll ermöglicht werden, bei Vor-Ort-Kontrollen die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung von Gewerbetreibenden und Wachpersonen schnell und verlässlich festzustellen.

Das Register soll zudem die verpflichtende Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewachungsgewerbetreibenden und Wachpersonen mit besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben erleichtern. Die Industrie- und Handelskammern werden verpflichtet an das Register Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen elektronisch zum Abruf bereitzustellen.

Drei Stufen der Einführung

Die Einführung des Registers erfolgt in drei Stufen:

  • In der 1. Stufe („Erstbefüllung Behördenregistrierung“), die bis zum 20.07.2018 laufen soll, sind die gem. § 34a GewO zuständigen Behörden selbst im System zu registrieren.
  • In der 2. Stufe („Erstbefüllung Gewerbedaten“) ist seit dem 01.08.2018 das Register durch die zuständigen Behörden mit Daten zu den Gewerbebetreibenden, ihren Erlaubnissen und Gewerbebetrieben („Gewerbedaten“), die ihrer Zuständigkeit unterliegen, zu befüllen.
  • In der 3. Stufe („Erstbefüllung Personaldaten“), soll dann ab dem 1.11.2018 die Erfassung der eigentlichen Wachpersonaldaten im Register beginnen. Die Gewerbetreibenden erhalten mit der Freigabe ihrer Daten ein Schreiben mit ihren Zugangsdaten zum Bewacherregister. Darüber stellen sie anschließend die Personaldaten im Rahmen der Erstbefüllung bereit.

Verschärfung des Bewachungsgewerbes

Noch Ende 2016 erfolgte eine Verschärfung der Zuverlässigkeitsprüfung für das Bewachungsgewerbe. Schon vorher durften Inhaber einer Wachschutzfirma und das eingesetzte Personal nicht einschlägig vorbestraft sein. Seit Ende 2016 müssen Behörden nun auch bei der Zuverlässigkeitsprüfung zwingend eine polizeiliche Stellungnahme für den Unternehmer und das Personal einholen. Zudem können die Behörden hier Stellungnahmen der jeweiligen Landesverfassungsschutz-Ämter abrufen. Ab 2019 wird aus dem „können“ ein „müssen“, wenn es um Sicherheitskräfte in sensibleren Bereichen oder Führungskräfte geht. Das Bewacherregister soll diesen Prozess nun vereinfachen und insgesamt den Informationsaustausch hinsichtlich Behörden und Gewerbetreibenden in diesem Bereich beschleunigen.

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll der bisherige § 11b GewO, der die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes bei reglementierten Berufen regelt, zu § 11c GewO werden. An seine Stelle tritt dann der neue „§ 11b Bewacherregister“.

Die neue Fassung des § 11b GewO im Detail

Die wesentlichen Neuerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • § 11b Abs.1 legt als Registerbehörde für das Bewacherregister das BAFA fest.
  • § 11b Abs.2 enthält einen umfangreichen Datenkatalog, der nach Ansicht des Gesetzgebers die gem. § 34a erforderlichen Daten aufzählt, die im Register im Einzelnen zu verarbeiten sind. Der Katalog untergliedert sich in Unterkategorien mit jeweils weiteren Festsetzungen hinsichtlich der zu verarbeitenden Daten in bestimmten Kontexten, wie beispielhaft Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden (Nr.1); Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbebetriebs (Nr.2); Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit von Wachpersonen (Nr.3); Umfang bzw. Erlöschen der Erlaubnis zum Betreiben eines Bewachungsgewerbes gem. §34a GewO (Nr. 4), Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen der Industrie- und Handelskammern (Nr.10) usw. Hier sind zum Teil umfangreiche Datensätze über die eingesetzten Wachpersonen anzugeben (vgl. § 11b Abs.2. Nr.3 GewO).
  • § 11b Abs.3 regelt die Speicherung von Statusangaben zum Ablauf der Verfahren und Prozesse im Register.
  • § 11b Abs.4 konkretisiert die Daten die zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen elektronisch zum Abruf bereitzustellen sind. Zu diesem Zweck hat die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V.) eine entsprechende Datenbank aufzubauen, die ab dem 1. Januar 2019 vom Register angefragt wird.
  • § 11b Abs.5 trifft Regelungen zur elektronischen Anmeldung von Wachpersonen und Führungspersonals durch den Gewerbetreibenden vor. Hier ist eine Kopie des Ausweisdokuments in das Register hochzuladen.
  • In § 11b Abs.6 werden engmaschige Meldepflichten gegenüber den nach § 34a zuständigen Behörden und insbesondere auch gegenüber Gewerbetreibenden an das Register auferlegt.
  • § 11b Abs.7 führt schließlich die konkreten Anlässe für Eintragungen, Löschungen und Datenänderungen der in Abs. 2 aufgeführten Daten auf.
  • § 11b Abs.8 trifft Regelungen zur Löschung der im Register enthaltenen Daten auf. Bemerkenswert ist, dass Abs.8 keine Löschung der einmal registrierten Unzuverlässigkeit im Register vorsieht. Eine solche negative Eintragung kann im Wesentlichen nur durch eine neue Entscheidung in der Sache „überschrieben“ werden.
  • § 11b Abs.9 ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen, durch welche weitere Einzelheiten hinsichtlich der Datensätze nach Abs.2, zu Datenübermittlungen an die Registerbehörde und etwa der Errichtung von Schnittstellen des Registers getroffen werden können.

Änderungen vorbehalten

Der besprochene Entwurf wird sicher nicht das Ende vom Lied sein. In der sog. „Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften“, das im Gesetzesentwurf als Anlage 4 beigefügt ist, heißt es lapidar:

„Viele Anwendungen sind im Zusammenhang mit dem Bewacherregister wünschenswert, aber nicht bereits zum 1. Januar 2019 umsetzbar. Im künftigen laufenden Betrieb des Registers werden Weiterentwicklungen geprüft, die dann gesetzlich umzusetzen wären.“

Das Bewachungsgewerbe wird sich daher auf weitere Änderungen einstellen dürfen.

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  • Ein netter Versuch der leider nichts am unerträglichen Zustand ändern wird. Diese „Firmen“ sind Sammelbecken von Individuen die scheinbar aus sämtlichen Muckibuden mit Hormonsaftbar, Tätowierungsbuden und Rockerclubs geangelt wurden. Sämtliche öffentlichen Veranstaltungen wo diese teilw. bis zum Hals tätowierten Muskelottos als „Security“ engagiert werden, meide ich konsequent. Die Unterwanderung dieses „Gewerbes“ mit Mitgliedern der Mardin-Mafia- Familien, ist noch nicht genug öffentlich gemacht worden.

    • Was haben Tätowierungen damit zu tun ?
      Immer dieses Schubladen denken.

      • Sicher muss man genau schauen, wer einen solch sensiblen Job macht, Aber ich sehe auch das Problem, was derzeit die Polizei hat….. Nur Reden hilft bei der Art von „Kunden“ auch nicht. Den Mut muss man erst mal aufbringen sich gegen eine Meute (meist sind es mehrere) zu stellen und denen klar machen, das so ein Verhalten nicht akzeptiert werden kann.
        Wer ist denn sonst bereit, sich vor die aggressiven „Kunden“ zu stellen und evtl. Handgreiflichkeiten ab zu bekommen…

        • ganz einfach Leute die das beruflich erlernt haben… und ihre Qualifikation unter Prüfungen und Abschluss mit Zertifikat erreicht haben. es gibt mittlerweile sehr sehr gute ansprechende ausbildungsbetriebe. immerhin kann ich behaupten in meiner langjährigen Laufbahn nie jemand zu Tode geschlagen zu haben geschweige denn dass ich überhaupt selbstverteidigung sprich körperliche Gewalt habe anwenden müssen und stand schon öfters vor einer größeren Meute. menschenkenntnis Empathie und fingerspitzengefühl sind hier die waren zauberworte weil zum drauf kloppen brauche ich keine Ausbildung und auch keine IHK oder ähnliches das kann jeder Depp.

    • Ich habe mit so was leider in unserer Wohnanlage zu tun. Nach einer Weile geheimer Aktionen wie Abstellen von Melder in der Wohnanlage, nachdem getrunken und in die Kinderwägen uriniert wird, ist der Typ nun zu öffentlichen Übergriffen übergangen, trägt reche Symbolik und äußert sich dementsprechend gegenüber Ausländer (ein mal konnte ich es sogar mitanhören); geht in der Nachbarschaft herum, wo viele ausländische Kinder spielen, welche seine Hunde dann beißen und er Eltern beleidigen kann, meistens sind es Frauen oder Jugendliche/Kinder/Personal wie DHL Boten. Ständig suchen Leute nach ihm in der Wohnanlage, denen er entweder Auto demolierte hat oder Hunde gerissen wurden, oder Schlagerei angezettelt hat. Und es gab zwei gelegte Brände, beide in der Weinachtszeit, den 2. habe ich bereits erwatet und mich mit zusätzlichen Feuermelder und Kameras abgesichert habe (ich habe einen ausländischen juristischen Hintergrund und sehe von Anfang an, dass es hier jemand am Werk ist, der kriminaltechnisch vom Fach, aber selbst total Psycho ist). Sonst ist er ein typischer Looser, Downshifter, und Feigling, der nur auf Kinder und Frauen pöbeln kann.Die Sache ist jedoch beinahe unmöglich zu regeln, denn so ein Typ wäre absolut ungeeignet für einen Dienst, an Waffe darf er mit Sicherheit nicht, denn ich kann mir vorstellen, dass er auch auf seinem Versteck schießen würde; jedoch sammelt niemand Informationen in der Nachbarschaft, aus ideologischen Gründen, nehme ich an. So macht er bis her Erfahrung, dass ihm keine Konsequnzen drohen. Bisher zahlen nur die Vermieter für ihn Mietminderungen.

  • Ob nun Muckibuden, Rockerclubs oder Tätowierungen, hat noch rein gar nichts zu heißen. Viel wichtiger ist, dass die Regierung den ersten Schritt in die richtige Richtung macht. Denn abgesehen von äußeren Merkmalen, die rein gar nichts aussagen, sind andere Dinge viel wichtiger. Das polizeiliche Führungszeugnis ist oftmals nicht ausreichend. Man sollte wenn, dann das Bundeszentralregister als Überprüfungsrichtlinie hernehmen. In leider viel zu vielen Sicherheitsfirmen gibt es vorbestrafte Sicherheitsmitarbeiter, teils sogar aus dem aktuellen Jahr und nicht mehr als 3 oder 5 Jahre her. Außerdem sollte bei der Sachkundeprüfung nach §34a GewO auch die psychologische Eignung ein fester Bestandteil sein. Tickende Zeitbomben sind in diesem empfindlichen Bereich etwas, was niemand gebrauchen kann und das Sicherheitsgewerbe immer wieder in Verruf bringt. Besonders der Umgang mit Menschen ist ein sehr sensibler Bereich, der von einigen Sicherheitsfirmen unterschätzt oder sogar gänzlich ausgeblendet wird. Wenn ich auf Homepages gewisser Firmen Aussagen zu lesen bekomme wie: „Wir distanzieren uns von jeglichen Gewalttaten, die durch das Zutun der Mitarbeiter unserer Firma entstanden sind.“ (sinngemäße Wiedergabe), dann frage ich mich doch wirklich, warum muss diese Gewalt denn erst durch das Zutun dieser Mitarbeiter entstehen. Kann man nicht bei der Einstellung der zukünftigen Mitarbeiter drauf achten und durch Probeeinsätze nochmals nachkontrollieren, ob eine solche Gewaltneigung bereits vorhanden ist und man solche Leute im Vorfeld schon als Mitarbeiter ausschließt? Der äußere Schein ist irrelevant. Ich bin noch lange kein gewaltbereiter oder asozialer Mensch, nur weil ich ein Tattoo habe, oder vielleicht meine Arme, den Rücken, den Hals usw. voller Tattoos habe. Viel wichtiger ist mein Verhalten, meine psychologische Eignung, meine Zuverlässigkeit und meine rechtliche Vorgeschichte. Und wenn die Regierung in dieser Richtung endlich mal vernünftige Richtlinien, Gesetze festsetzt und auch streng genug kontrolliert und das ganze auch streng genug um und durchsetzt, dann ist das genau der richtige Weg und das bitteschön ohne Vorurteile. Damit würde sich auch der Ruf der Sicherheitsbranche endlich wieder erholen und bessern.

    Ach ja, nur so nebenbei bin auch ich in der Sicherheitsbranche tätig.

    MfG

    • Dark soul gut geschrieben, aber meinst du wirklich das sicherheitsmitarbeiter dort herausgefiltert werden weil sie keine Sachkunde haben?

    • Psychologische Eignung ist sogar für Kampfsportler ein Muss. Bei Vielen sehe ich aber schon psychiatrischen und kriminal psychologische Auffälligkeiten (wie z.B. bei meinem eigenen Nachbar „aus der Branche“,s. oben) . Der ist sogar ein älterer (Nazi) Alkoholiker, mit einer Form von Alkoholismus,die Hirn so verändert lässt,dass es nur eine Frage der Zeit ist, wann er mit einem Beil umher rennt und jemanden erschlägt. So was sieht man sofort. Das alles führt bei mir zu Überlegungen, wie gut psychiatrische Auffälligkeiten bei Soldaten und Polizisten untersucht werden, ich nehme an, auch nicht so besonders.

  • Guten Tag,
    steht im Bewachungsregister auch ob ich oft krank bin oder ob ich pünktlich bin?

  • Wenn man seine Registrier- Nr. kennt – dann würde ich eine Selbstauskunft einholen. Wenn das nicht möglich ist – dann über einen Anwalt.

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