Verarbeiten Unternehmen personenbezogene Daten, muss bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Vorgaben hinsichtlich der Benennungspflicht des Datenschutzbeauftragten ergeben sich dabei sowohl aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch aus den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Welche formalen Anforderungen an eine solche Benennung geknüpft sind, welche Folgen eine fehlerhafte Benennung hat und welche Interessenkonflikte zu vermeiden sind, wird im folgenden Beitrag dargestellt. Weiterlesen