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Datenschutz – Jahresrückblick 2016 – Teil 3

Datenschutz – Jahresrückblick 2016 – Teil 3

Auch im dritten Teil unseres Jahresrückblicks lassen wir ausgewählte Datenschutzthemen der Monate Juli bis September 2016 Revue passieren.

Der Inhalt im Überblick

Juli

Im Juli beschäftige uns, wie auch schon im gesamten Jahr 2016, die Datenschutz-Grundverordnung. Im Rahmen unserer Serie zur DSGVO beleuchteten wir die Änderungen in Bezug auf Datensicherheit. Außerdem berichteten wir über die erhöhten Informationspflichten gegenüber den von der Datenverarbeitung Betroffenen und den weiteren Anforderungen an Form und Zeitpunkt der Mitteilung.

Den Hype um Pokemon Go nahmen wir zum Anlass, uns mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Erstellung einer App zu beschäftigen. Dabei haben wir dargestellt, welche Vorgaben an Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung gestellt werden. In einem weiteren Beitrag haben wir auch erklärt, wie eine Webseite datenschutzkonform erstellt wird.

Windows 10 wurde durch die französische Aufsichtsbehörde NIL wegen des Sammelns großer Mengen unnötiger Daten kritisiert. Wir haben aufgezeigt, welche Einstellungen für mehr Datenschutz in Windows 10 sorgen.

August

Auch im August war die Datenschutz-Grundverordnung ein großes Thema. So beschäftigten wir uns mit den erweiterten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Außerdem berichteten wir über eine Webseite, die das Arbeiten mit der DSGVO erleichtert. Darüber hinaus wurde ein Positionspapier zum Gesundheitsdatenschutz nach der DSGVO veröffentlicht. Unser Artikel fasst das Dokument übersichtlich zusammen.

Mit dem Thema Gesundheitsdatenschutz beschäftigte sich auch der BGH, der sich mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Privatpatienten im versicherungsrechtlichen Kontext, anhand der datenschutzrechtlichen Bestimmung des § 213VVG, auseinandersetzen musste.

Gegen Ende August erteilte das BSI in einer Handreichung Tipps zum sicheren Umgang mit Datenschutz und Datensicherheit.

September

Anfang September tauchte der erste Entwurf des ABDSG (Allgemeinen Bundesdatenschutzgesetz) im Internet auf. Wir haben uns damit beschäftigt und darüber hinaus berichtet, für wen die darin enthaltenen Bußgeldbeschränkungen gelten.

Im Rahmen des #FollowFriday haben wir unsere Datenschutz-Twitter-Tipps mit unseren Lesern geteilt.

Mit Hilfe der IT-Forensik kann ein Unternehmen nicht nur Hacker-Angriffe nachvollziehen, sondern unter Umständen auch Diebstahl durch Mitarbeiter aufdecken. Wie das funktioniert, erklärt unser Artikel.

Das BAG hat sich damit beschäftigt, ob der Betriebsrat einen Anspruch auf Einrichtung eines vom Arbeitgeber unabhängigen Internet- und Telefonanschlusses hat, da bei den Einrichtungen des Unternehmens die Möglichkeit einer Überwachung besteht. Wir haben das Urteil zusammengefasst.

Zuletzt haben wir im Rahmen der DSGVO-Serie die Themen Datenpannen und Gültigkeit bereits vorhandener Einwilligungen behandelt, um einen Überblick über die Voraussetzungen nach der Verordnung zu schaffen.

Hier geht es weiter zu den Monaten Oktober – Dezember: Jahresrückblick 2016 – Teil 4

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