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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist tot, es lebe das IT-Sicherheitsgesetz!

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist tot, es lebe das IT-Sicherheitsgesetz!

Gestern musste EU-Justizkommissarin Viviane Reding eingestehen, dass die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr vor der Europawahl im Mai verabschiedet wird. Wie es danach weitergeht, ist vollkommen unklar. Insofern gibt es jetzt wieder Spielraum für die nationalen Gesetzgeber, der in Deutschland für ein IT-Sicherheitsgesetz genutzt werden soll.

(Vorläufiges) Aus für die Datenschutzreform der EU

Im Januar 2012 hatte Kommissarin Reding einen sehr ambitionierten Entwurf für eine Datenschutz-Grundverordnung vorgestellt. Anschließend befasste sich das EU-Parlament mit dem Kommissionsentwurf.

In einem gewaltigen Kraftakt gelang es dem zuständigen LIBE-Ausschuss – vor allem dem Berichterstatter Jan Philipp Albrecht – Tausende Änderungsanträge abzuarbeiten. Die Anträge beruhten auf der Einflussnahme von Lobbyisten, die bei der Datenschutzreform ein nie gekanntes Ausmaß angenommen hatte.

Nun musste das Reformwerk noch vom EU-Ministerrat abgesegnet werden – was aber nicht geschah. Wie wir bereits berichteten, bremsten vor allem Deutschland und Großbritannien die Reform aus. Die Zeit zitiert Jan Philipp Albrecht, der twitterte, die deutsche Delegation habe verlauten lassen,

Datenschutz ist den Menschen in Deutschland nicht mehr so wichtig.

Am vergangenen Donnerstag verbreitete Juliane Reding Zweckoptimismus. Laut der Zeit ist sie der Ansicht, dass die Reform noch dieses Jahr unter Dach und Fach sein kann. Tatsächlich ist alles offen, denn wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament nach der Wahl ändern, wird das Kompromisspaket des LIBE-Ausschusses wieder aufgeschnürt – und die Lobbyisten werden wieder ordentlich Druck machen.

IT-Sicherheit: „Hektische Betriebsamkeit“ des Gesetzgebers

So unwichtig, wie die (frühere) Bundesregierung meinte, sind den Menschen in Deutschland die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit dann doch nicht. Nachdem bekannt wurde, dass über 16 Millionen E-Mail-Accounts in Deutschland gehackt worden sind, nutzten über 14 Millionen Bürger die Möglichkeit, auf einem Portal des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüfen zu lassen, ob ihre Accounts betroffen sind. Außerdem wächst die Empörung darüber, dass das BSI erst mit erheblicher Verzögerung den massenweisen Identitätsdiebstahl publik gemacht hatte (wir berichteten).

Daher kündigte laut Frankfurter Allgemeine die Staatssekretärin im Innenministerium Rogall-Grothe an, dass das ohnehin geplante IT-Sicherheitsgesetz auch den besseren Schutz der Bürger im Internet bezweckt. Das Gesetzvorhaben steht schon im Koalitionsvertrag und richtet sich in erster Linie an die Betreiber von „kritischen Infrastrukturen“, also etwa von Stromnetzen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern. Wahrscheinlich werden die Betreiber unter anderem verpflichtet, Störfälle und Hackerangriffe an das BSI zu melden.

In einem mittlerweile berühmten Interview mit dem Münchener Merkur, veröffentlicht auf der Homepage der Bundeslandwirtschaftsministeriums, gab der ehemals zuständige Minister Friedrich zum Besten:

Als Innenminister hatte ich übrigens wichtigere Themen als die NSA-Affäre.

Zwar lässt die Ankündigung eines IT-Sicherheitsgesetzes hoffen. Ob Datenschutz und IT-Sicherheit von der neuen Regierung ernster genommen werden als von der alten, muss sich allerdings noch zeigen…

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