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Die EU Digital Identity Wallet wird 2026 Pflichtprogramm

Die EU Digital Identity Wallet wird 2026 Pflichtprogramm

Die EU-Mitgliedstaaten sind bis Ende 2026 dazu verpflichtet, Bürgern einen digitalen Identitätsnachweis in Form einer „Digital EU-Wallet” zur Verfügung zu stellen. Der Beitrag erklärt in aller Kürze, was sich hinter der Digital EU Wallet verbirgt.

Ziel und Funktionen der EU Identity Wallet

Die EU Digital Wallet ist eine Art „digitale Brieftasche“ in Form einer App. Sie soll es primär Bürgern ermöglichen, ihre Identitätsdaten und andere identifizierende Eigenschaften aus Nachweisen wie dem Personalausweis, dem Führerschein oder Zeugnissen sicher nachzuweisen. Zudem sollen Nutzer über die Wallet digitale Unterschriften leisten können.

Folgende beispielhafte Anwendungsfälle für die Digital EU-Wallet werden hierbei diskutiert:

  • Dokumente wie den Personalausweis und Führerschein speichern
  • Bankkonto eröffnen
  • SIM-Karte registrieren
  • Verträge elektronisch unterschreiben
  • elektronische Gesundheitsdienste nutzen
  • digitale Zahlungen freigeben
  • Identität beim Online-Shopping nachweisen
  • Reisetickets zentral verwalten
  • Steuererklärung abgeben
  • an einer Hochschule einschreiben
  • Auto am Flughafen anmieten

Warum wird die EU Digital Identity Wallet Pflicht?

Die EU-Kommission hat erkannt, dass die bisherigen nationalen eID-Lösungen oft nicht grenzüberschreitend funktionieren und von Bürgern sowie Unternehmen wenig genutzt werden. Die neue Wallet soll diese Lücken schließen und die digitale Souveränität Europas stärken. Die wichtigsten Ziele der Digital EU-Wallet sind die Vereinfachung von Behördengängen und Geschäftsprozessen, die Erhöhung der Sicherheit und des Datenschutzes sowie Förderung des digitalen Binnenmarkts und die Stärkung der Kontrolle der Nutzer über ihre Daten.

Ab 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihren Bürgern und Unternehmen eine solche Wallet zur Verfügung stellen. Für bestimmte digitale Dienstleistungen wird die Nutzung der Wallet verpflichtend.

Dabei ist auch die Möglichkeit, qualifizierte elektronische Signaturen zu leisten, vorgesehen. Die genannten Anwendungsfälle (Bankkonto eröffnen, SIM-Karte registrieren, Verträge unterschreiben, Gesundheitsdienste, Zahlungen, Online-Shopping, Reisetickets, Steuererklärung, Hochschuleinschreibung, Autoanmietung) sind realistische Beispiele und werden in offiziellen EU-Dokumenten und Pilotprojekten diskutiert.

Die Fristen und Basics für die Einführung der EU Digital Identitiy Wallet

Die Pflicht zur Bereitstellung einer Digital EU-Wallet basiert auf der eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0). Diese verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis Ende 2026 eine solche Wallet einzuführen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben im sogenannten „Architecture and Reference Framework“ (ARF) technische Vorgaben für die EU Digital Identitiy Wallet definiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Wallets auf einem einheitlichen Standard basieren und untereinander kompatibel sind.

Ab 2027 sind bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, Identitätsnachweise über die Wallet zu akzeptieren. Dies betrifft insbesondere Unternehmen in regulierten Sektoren, wie Banken, sowie große Unternehmen, wie beispielsweise Amazon. Für alle übrigen Unternehmen besteht diese Pflicht nicht. Heißt, Europa bleibt insoweit zumindest ein Flickenteppich.

Die EU Digital Identitiy Wallet – ein Projekt mit unklarem Nutzen

Die EU-Digital-Identity-Wallet soll ein Symbol für ein digitales und souveränes Europa sein. So lautet die vollmundige Aussage der Bundesdruckerei. Ob sie dieses Versprechen einlöst, wird maßgeblich von der Akzeptanz der Bürger und Unternehmen abhängen. Es bleibt abzuwarten, wie viele ihnen ihre Daten anvertrauen und wie schnell die EU-Digital-Identity-Wallet im Rechtsverkehr akzeptiert wird. Jedenfalls aber lohnt es sich, das Projekt weiter im Blick zu behalten.

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