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Wegen Jugendschutz: Pornos nur nach Ausweiskontrolle?

Wegen Jugendschutz: Pornos nur nach Ausweiskontrolle?

Das Internet ohne Sexfilmchen? Unvorstellbar. Der feuchte Traum jeder Jugendschutzbehörde könnte sich erfüllen: Pornowebsites droht die Netzsperre, wenn sie nicht für eine umfassende Altersverifikation zum Schutz Minderjähriger sorgen. Derweilen öffnet dieses Vorhaben staatlicher Übergriffigkeit Tür und Tor, allen Risiken sowie Alternativen zum Trotz. Wo bleiben Eigenverantwortung und Datenschutz? Ein Kommentar.

Wer nackte Haut sehen will, muss blankziehen

Webseiten für Erwachseneninhalte sind den Landesmedienanstalten schon lange ein Dorn im Auge. Ihr gemeinsames Entscheidungsgremium, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), will dem fröhlichen Treiben nicht länger zuschauen und fordert strenge Alterskontrollen durch die Anbieter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dabei ist die Ausweisüberprüfung noch das am wenigsten eingriffsintensive Mittel, vorgeschlagen werden auch biometrische Gesichtserkennung, Webcam-Chats vor dem Konsum der Filmchen und weitere abstruse Maßnahmen. Die Medienaufsichtsbehörde NRW geht bereits aktiv per Bescheid gegen drei bekannte Anbieter vor, was wohl vor Gericht hält.

Da nahezu jeder im Laufe seines Lebens mindestens einen Erwachseneninhalt im Internet anguckt, sind Millionen Erwachsene betroffen – die völlig legal handeln und dafür auch noch sensible Daten hinterlassen sollen. Halten sich die Anbieter nicht an die Alterskontrolle, droht ihnen die Netzsperre. Dieses Ass ziehen die Jugendschützer aus dem Ärmel, weil ihnen die Anbieter in das Ausland abhauen – wo der deutsche Jugendschutz nicht gilt.

Manche mögen’s ganz und gar nicht heiß

Nicht nur Jugendschutzeinrichtungen, sondern auch Gesetzgeber und Rechtsprechung sind in Sachen Ab18-Filmen not amused. Die Online-Angebote haben Hochkonjunktur, die Behörden das Nachsehen. Dabei ist das Recht (leider) recht eindeutig. Die angestrebte Ausgestaltung dagegen ist ein Witz.

Sex und Recht

Nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist es verboten, einer Person unter 18 Jahren einen pornographischen Inhalt anzubieten, zu überlassen oder zugänglich zu machen. Deswegen stellt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auch folgende Anforderung in § 4 Abs. 2 auf:

„Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote ferner unzulässig, wenn sie … in sonstiger Weise pornografisch sind, …

In Telemedien sind Angebote abweichend von Satz 1 zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe).“

Um eine geschlossene Benutzergruppe sicherzustellen, bedarf es laut amtlicher Begründung des JMStV eines verlässlichen Altersverifikationssystems. Art. 6 a Abs. 1 der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste formuliert es so:

„Die Mitgliedstaaten ergreifen angemessene Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass audiovisuelle Mediendienste, die von ihrer Rechts­hoheit unterworfenen Mediendiensteanbietern bereitgestellt werden und die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen können, nur so bereitgestellt werden, dass sichergestellt ist, dass sie von Minderjährigen üblicherweise nicht gehört oder gesehen werden können. Zu solchen Maßnahmen zählen beispielsweise die Wahl der Sendezeit, Mittel zur Altersverifikation oder andere technische Maßnahmen. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu der poten­ziellen Schädigung durch die Sendung stehen.

Die schädlichsten Inhalte wie grundlose Gewalttätigkeiten und Porno­grafie müssen den strengsten Maßnahmen unterliegen.“

Mir ist das ehrlich gesagt etwas zu pauschal. Ist Pornografie für 17-Jährige schädlich? Die strengen Maßnahmen jedenfalls sind wirklich streng auszulegen, das zeigt ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2007. Das Erfassen von Personalausweisnummer, Adresse oder Bankverbindung durch die Adult-Seiten sei nicht ausreichend für die Altersverifikation. Daher Ausweisüberprüfung und Co.? Im Urteil wird auch betont, die Verlässlichkeit eines Altersverifikationssystems setze voraus, dass es einfache, naheliegende und offensichtliche Umgehungsmöglichkeiten ausschließt. Doch genau diese liegen vor (z.B. VPN). Interessant ist folgende Aussage des BGHs:

„Erwachsenen ist es zuzumuten, sich im Interesse des Jugendschutzes einer den dargelegten Anforderungen genügenden Altersverifikation zu unterziehen, bevor ihnen Zugang zu pornographischen Telemedien gewährt wird.“

Abstruse Daten-Orgie zur Altersverifikation

Die Jugendschützer der KJM stellen auch konkrete Anforderungen auf, wie sie sich eine verlässliche Altersverifikation vorstellen. Die Maßnahmen im „AVS-Raster“ werden Seite für Seite immer intensiver. Vorgeschlagen werden folgende Methoden:

  • Alterskontrolle mittels der neuen eID-Funktion der Ausweis-App des Bundes (hier würde nur die Information, dass man volljährig ist, übertragen).
  • Alterscheck durch Prüfung des Ausweises per Videochat mit einem Callcenter
  • Biometrischer Abgleich von Ausweis und per Webcam übertragenem Bild
  • Post-Ident-Verfahren
  • Abgleich mit den Schufa-Daten

Das meiste davon ist völlig abstrus. Fehlt nur noch die Videoüberwachung, während der Film abgespielt wird, damit ja kein Kind ins Zimmer rennt. Aber ob man es glaubt oder nicht, solche Technologien werden laut einer Positivliste schon eingesetzt. So auch die deutsche Filmchen-Seite Fundorado. Wer den Dienst nutzen will, verbindet sich per Webcam mit Service-Mitarbeitern einer GmbH aus Hamburg, die Screenshots vom Personalausweis machen. Nicht alles wird geschwärzt, Foto, Geburtsdatum und Name werden gespeichert.

Face to Face auf Tuchfühlung? Kein Bock auf Videochat vor der Action? Dann willige doch in die Überprüfung deiner Daten bei der Schufa ein. Dafür brauchen wir aber deine Adresse. Die Zugangsdaten für Fundorado bekommt man dann per Post. Wer öfter mal explizite Inhalte gucken will, der könnte sich laut KJM auch per Einmal-PIN oder SMS ausweisen.

Von der ganzen Alterskontrolle können die Anbieter der Erwachseneninhalte sogar profitieren: Indem sie einfach Tochterunternehmen gründen. So hat das Fundorado (siehe Impressum) gemacht. Der Eigentümer des britischen Altersverifikationsanbieters 1Account ist laut Recherchen des NDR und des SPIEGEL sogar einer der führenden Köpfe hinter xHamster. Wie praktisch. Dann hat der Websiteanbieter nicht nur die Information über die Volljährigkeit, sondern auch gleich noch andere Daten in der Hand. Und kontrolliert sich selbst.

Filmchen gucken ohne Datenschutz? Nicht so geil

Wer sich erst per Videochat verifizieren muss, dem dürfte die Lust auf Internetfilmchen schnell vergehen. Unabhängig vom abturnenden Aspekt haben die seitens der Jugendschützer vorgeschlagenen Altersverifikationsmodelle erhebliche Risiken.

Hosen runter

Man stelle sich vor, eine der einschlägigen Seiten oder ein Altersverifikationsanbieter würde gehackt. Schnell wäre online einsehbar, dass Frau Schmidt auf BDSM steht und Herr Müller von nebenan einen Fuß-Fetisch hat. Noch schlimmer ist es für Menschen aus streng religiösen Ländern, in denen z.B. Homosexualität schwer bestraft wird. Datenlecks, die das Intimleben betreffen, sind nicht neu: So landeten im Jahr 2015 über 33 Millionen Kundendaten des Seitensprung-Portals Ashley Madison im Netz. Denkbar wäre auch, nach gezielten Datensätzen zu suchen, um bestimmte Personen zu erpressen oder öffentlich zu diskreditieren. Politiker schaffen es zwar regelmäßig auch so, sich lächerlich zu machen (man denke in sexueller Hinsicht nur an Bill Clinton), das schließt aber nicht aus, dass Hacker weitere Peinlichkeiten offenbaren. Wie wäre es mit den Vorlieben eines Herrn Scholz oder des Papstes? Gruselig.

Weniger ist mehr

Von der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO scheinen weder Jugendschützer noch Altersverifikationsanbieter je etwas gehört zu haben. Die Erfassung biometrischer Daten ist schlicht und ergreifend nicht erforderlich, wenn es mildere Mittel gibt. Und die sind vorhanden, so reicht es, lediglich das Alter zu übertragen, ohne die Identität. Das funktioniert per Ausweis-App des Bundes. Werden mehr Daten übermittelt als benötigt, besteht immer auch das Risiko, dass diese für irgendetwas Zweckfremdes verwendet werden sollen. So nutzt der Altersverifikationsanbieter Yoti die biometrischen Daten für Forschung und Entwicklung und bietet hierfür lediglich ein Opt out an.

Ist Gesichtserkennung wieder auf dem Vormarsch? Anscheinend. Trotz des erheblichen Widerstands gegen die Gesichtssuchmaschine Clearview AI durch die britischen und australischen Datenschutzbehörden tut sich hierzulande – nichts. Abzuwarten ist, wie die einzelnen deutschen Aufsichtsbehörden darauf reagieren werden, wenn der Staat wie zuletzt häufiger die Erziehung übernimmt und die Rechte von zig Millionen Menschen einschränkt, um vermeintlich für Sicherheit zu sorgen.

Totalitär und sinnlos

Das Gequatsche um Netzsperren halte ich nett ausgedrückt für naiv. Ich meine, kinderpornografischer Inhalt geistert weiterhin fast unbehelligt durch das Netz und weil wir da kaum dagegen ankommen, wenden wir uns einfach mal den legalen Webseiten zu? Was folgt nach Telegram, Adult-only-Inhalten und Zensursula? Erdoğan kann da sicher noch ein paar Tipps geben.

Kinder interessieren sich nicht für Pornos, sagt die Medienpädagogin Jessica Euler, Leiterin des Projekts „Eltern-Medien-Beratung“ in Brandenburg. Jugendliche schon, aber die können Netzsperren und Altersprüfungen locker mittels VPN oder dem Tor-Browser umgehen. Selbst technisch nicht so Versierte dürften irgendjemanden kennen, der die Dinger dann per WhatsApp rumschickt. Das Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren hält ja auch keine Jugendlichen davon ab, an alkoholhaltige Getränke zu kommen. Die Kids wissen, wie sie Verbote umgehen. Das ist der Landesmedienanstalt NRW aber bewusst, zeigt Dr. Laura Braam auf:

„Gegebenenfalls können Netzsperren umgangen werden, jedoch verhält es sich hier wie bei allen Schutzmaßnahmen: Wer nicht geschützt werden möchte, der findet auch einen Weg, diese zu umgehen.“

Okay. Aber wenn das Ziel sowieso nicht erreicht wird, könnte man die finanziellen Mittel auch sinnvoller nutzen. Ansonsten wirkt das Vorgehen auf mich eher wie eine persönliche Fehde als ergebnisorientiert.

Der Staat steht nicht auf Eigenverantwortung

Für die Erziehung der Kinder und Jugendlichen sind in erster Linie die Eltern verantwortlich. Klar, Jugendschutz gehört zur Fürsorgepflicht des Staates. Nichtsdestotrotz ist die Grenze zur nervigen Einmischung schnell überschritten, vor allem dann, wenn die Eltern ihre Kinder selbst schützen können. So gibt es diverse Jugendschutzfilter, beispielsweise JusProgDNS des Vereins JusProg. Einmal durch die Eltern eingerichtet, können Jugendliche keine einschlägigen Websites aufrufen. Wie wäre es, Internet-Router standardmäßig auf Jugendschutz einzustellen? Wer das nicht möchte, kann ja im Nachhinein den Filter wieder ausstellen.

Leider sieht der JMStV eine verlässliche Alterskontrolle durch die Anbieter der Webseiten vor, sodass die Alternativen – auch wenn sie sinnvoller wären – nicht eingesetzt werden. Aber wo ein Wille, da auch ein Weg (die Vertragsänderung). Der Wille scheint nur nicht da zu sein. Mir ist bewusst, dass viele Kinder und Jugendliche auch die Maßnahmen der Eltern umgehen würden. Aber wenigstens trifft es dann nicht Millionen Erwachsener, die völlig legal Inhalte konsumieren wollen.

Dazu kommt: Verbotene Früchte erscheinen besonders attraktiv. Jugendschutzmaßnahmen könnten daher kontraproduktiv sein und den Konsum durch Minderjährige erhöhen. Aber wenigstens hat man dann den JMStV eingehalten und kann sich auf die Schulter klopfen.

Warum immer der Kinderschutz herhalten muss

Ich habe diese ewige alte Leier des Kinderschutzes als Motivation für noch mehr Überwachung satt. Es ist ermüdend, mehr oder weniger immer wieder dieselben Argumente darzustellen, die bei Politikern und anderen Verantwortlichen die Strecke zwischen den beiden Ohren sowieso ungebremst überwinden. Der Vorwand des Kinderschutzes ist genial: Wer widerspricht, dem ist das Kindeswohl egal oder der hat was zu verbergen, guckt den ganzen Tag lang heftige Fetisch-Streifen oder so.

Das Gros der Bevölkerung macht es den Entscheidern aber auch zu einfach: Nur nicht mit schwierigen Themen beschäftigen, nicht selber denken, geschweige denn eigenverantwortlich handeln, lieber vom TV berieseln lassen und beim Fallen stets derselben Schlagwörter („Kinderschutz“, „Terrorabwehr“, „Pädophile“) irrational und angstgeleitet handeln. Aus Furcht treibt es uns vorhersehbar wie die Lemminge die Klippen hinunter und während die Herabstürzenden den Sprung bereuen, drängen die hinten energisch weiter nach vorne.


Dieser Beitrag ist ein Kommentar und spiegelt daher die persönliche Meinung der Autorin / des Autors wider. Diese muss nicht mit der Meinung des Herausgebers oder seiner Mitarbeitenden übereinstimmen.

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  • Sollten diese Maßnahmen wirklich verbindlich werden, werden sich wohl viele User per VPN auf die Seiten einwählen um die Kontrollen zu umgehen. Mal wieder eine Maßnahme ohne echte Wirkung.

  • Ich liebe es, wie die politische Realität hier immer wieder mal auf erfrischende Weise satirisch, sarkastisch oder zynisch kommentiert wird. Vielen Dank und weiter so.

  • Vielen Dank! Als Internet-User ärgere ich mich über zahllose (> 40 Mails/tgl.) Mails und auch eindeutige Angebote, teils mit ebensolchen Videoclips in den soz. Medien. Mich persönlich interessieren mich alle nicht, da Schein und Wirklichkeit weit auseinanderdriften. Abgesehen von der für mich uninteressanten Thematik. Die jetzt erwogenen Massnahmen halte allerdings auch ich für überzogen und irreal. Wer selber einmal versucht hat Anbieter solcher Inhalte zu eruieren, der landet schnell in Osteuropa/ Asien. Länder in denen vieles offiziell sogar unter Strafe steht. Server in ganz Europa und die Verbreiter sitzen oft in Litauen, Türkei o.ä. ! Die gezeigten Personen (Kinder, Mädchen & Frauen) sind oft minderjährig und ich bezweifele, dass Alle vom Missbrauch im Internet wissen. Die „Freunde“ oft offensichtlich dem Islam angehörend verdienen viel Geld damit. Dagegen sollte man vorgehen. Die User sind oft selber Opfer solcher Machenschaften. Und sicher nicht jeder Besucher solcher Seiten hat unlautere Absichten (Geschmäcker sind unterschiedlich). Totale Kontrolle von Seiten des Staates hat immer einen bitteren Beigeschmack. Wer von uns möchte den total gläsernen Bürger? Das sollte auf jeden Fall verhindert werden! …Vielen Dank für Ihre Arbeit und Mühe, viel Erfolg.

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