Die Mehrheit der Informationswirtschaft ist auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht vorbereitet. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW durchgeführt wurde.
Der Inhalt im Überblick
Befragte Unternehmen in der Informationswirtschaft
Die Studie – Stand Dezember 2017 – befasste sich mit rund 700 Unternehmen ab 5 Beschäftigten in der Informationswirtschaft, dies umfasst Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Branche), sowie Medien- und wissensintensive Dienstleister.
Zweck der Studie war es herauszufinden, wie es um den derzeitigen Umsetzungsstand der datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO bestellt ist. Das heißt, welche Unternehmen der Informationswirtschaft sich bereits mit der Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt, erste Maßnahmen ergriffen oder von dieser noch gar nichts gehört haben.
DSGVO, da war doch was
Nach dem Ergebnis der Studie (siehe ZEW Branchenreport Informationswirtschaft) haben sich knapp die Hälfte der Unternehmen (47,5 Prozent) zumindest schon mit den neuen Anforderungen der DSGVO in irgendeiner Form auseinandergesetzt.
40 Prozent haben zwar Kenntnis von der anstehenden Verordnung, haben sich aber noch nicht damit beschäftigt. 12,5 Prozent der Unternehmen ist die DSGVO gar nicht bekannt. Dies ist in jedem Fall bedenklich, zeigt aber auch, dass der überwiegende Teil der Informationswirtschaft zumindest Kenntnis über die anstehende Neuregelung hat.
Der größte Teil hat die Anforderungen noch nicht umgesetzt
Insgesamt knapp 70 Prozent haben entweder noch gar nicht (42,9 Prozent) oder gerade erst (25,6 Prozent) damit begonnen, die Anforderungen der DSGVO in die Praxis umzusetzen.
Zumindest ca. ein Viertel haben bereits teilweise Umsetzungsmaßnahmen ergriffen. 42,9 Prozent der Unternehmen kennen die neue Verordnung, haben aber bisher keine Schritte zur DSGVO-Konformität eingeleitet.
Lediglich etwa 5 Prozent der Unternehmen konnten bereits im Dezember 2017 die Angabe machen, die notwendigen Anpassungen umgesetzt zu haben.
Unternehmen mit intensiver Datenverarbeitung besser vorbereitet
Bei Unternehmen der Informationswirtschaft mit intensiver Nutzung personenbezogener Daten, sieht die Bilanz etwas besser aus. Davon haben sich bereits zwei Drittel (65,5 Prozent) mit der Umsetzung der DSGVO befasst.
Im Branchenvergleich haben sich bisher insbesondere die IKT-Dienstleister (62,3 Prozent) mit der Verordnung befasst, während bei den wissensintensiven Dienstleistern wie Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatern, Architektur- und Ingenieurbüros, Werbung und Marktforschung, die Mehrheit (55,9 Prozent) die Verordnung entweder noch gar nicht kennt oder sich bisher nicht mit ihr beschäftigt hat.
Optimismus trotz bedenklicher Statistik
Die Informationswirtschaft scheint trotz des derzeitigen Standes um die DSGVO-Umsetzung, recht gelassen zu sein. So äußert sich Dr. Jörg Ohnemus, stellvertretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs “Digitale Ökonomie“:
„Umso erstaunlicher ist es, dass bei vielen Unternehmen große Zuversicht herrscht, bis zum Zeitpunkt der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung noch große Teile der Verordnung umsetzen zu können“
Etwa 70 Prozent der Unternehmen der Informationswirtschaft sind optimistisch, die neuen Anforderungen der DSGVO bis Mai 2018 vollständig (36,7 Prozent) oder zumindest teilweise (31,2 Prozent) umgesetzt zu haben.
Bewusstsein einer großen Aufgabe
Die Befragung zielte zudem darauf ab herauszufinden, unter welcher Belastung die Unternehmen durch die DSGVO stehen. Gerade die Unternehmen, die bereits erste Schritte eingeleitet haben, geben an (42,5 Prozent), dass es sich dabei um „tiefgreifende“ Veränderungen im bestehenden Datenschutzrecht handelt. Sogar von „sehr tiefgreifenden“ Veränderungen sprechen weitere 19,2 Prozent.
Bewertung und Ausblick
Die Statistik gibt Aufschluss darüber, dass gerade im Bereich der Werbeindustrie noch viele Unternehmen Handlungsbedarf haben, um der DSGVO gewappnet zu sein. Die Zahl derjenigen, die sich bereits mit den Anforderungen auseinandergesetzt haben, steigt stetig, ist aufgrund der kurzen Zeitschiene bis zur Anwendbarkeit des neuen Datenschutzgesetztes jedoch wesentlich zu gering.
In Bezug auf die Aufsichtsbehörden kann den Unternehmen, die bisher untätig waren, nur geraten werden, möglichst bald mit der Umsetzung der Maßnahmen zur DSGVO-Konformität zu beginnen.