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Zensus 2022: Datenschutz, Probleme und Pflicht zur Teilnahme

Zensus 2022: Datenschutz, Probleme und Pflicht zur Teilnahme

Nach 11 Jahren ist es wieder so weit: In der Bundesrepublik werden wieder Bürger gezählt. Seit dem 15.05.2022 findet der Zensus statt und wird von den statistischen Ämtern durchgeführt. Der ein oder andere Leser mag in den letzten Tagen Post bekommen haben und sich fragen, was es damit auf sich hat und wie damit umzugehen ist. Welche Rechte und Pflichten die Befragten trifft und welcher Skandal den Zensus 2022 dieses Jahr begleitet, haben wir in unserem Artikel zusammengefasst.

Was ist der Zensus?

Das Volk wird gezählt. Und immer wieder bringt dies neue Erkenntnisse mit sich. In einer Stichprobe werden unter anderem ca. 10 Prozent der Bevölkerung direkt dazu gefragt, wie sie leben, wohnen und arbeiten. Daneben werden auch Daten zu Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Ausbildung und Berufstätigkeit erhoben. Auf die Ergebnisse der Erhebung, werden viele Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden gestützt. Auch die Berechnung für EU-Fördermittel und der Länderfinanzausgleich beruhen auf den Zensusdaten.

Darf der Staat das? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

Kurz gesagt: Ja. Wie einige der Leser wissen werden, hat dies jedoch bereits in den 80er-Jahren für Unruhe gesorgt und bescherte den Bundesbürgern das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Urteil sprach grundsätzlich jeder einzelnen Person das Recht zu, selbst darüber zu bestimmen, wer bestimmte Daten über sie erhält (Recht auf informationelle Selbstbestimmung; entwickelt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Aufgrund dessen wurde damals das Bundesdatenschutzgesetz novelliert und das Vorgehen hinsichtlich der Volksbefragung neu geplant. Auch im zweiten Anlauf der Volkszählung gab es, trotz verfassungsgemäßer Umsetzung, dennoch viel Gegenwind aus sämtlichen Teilen der Bevölkerung.

Mittlerweile existiert bereits seit 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 über Volks- und Wohnungszählungen eine europaweit einheitliche Rechtsgrundlage, aufgrund derer alle Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Auch Deutschland ist somit zur Volkszählung verpflichtet.

Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken?

Bereits in der Vorbereitung des Zensus wurde für Aufruhr in der Datenschutzwelt gesorgt. Es wurden echte personenbezogene Daten, wie Name, Adresse, Datum der letzten Eheschließung etc. zu Testzwecken zusammengeführt, ohne dass eine Anonymisierung oder eine Trennung der Klarnamen erfolgte.

Bei der tatsächlichen Durchführung gab es erneut Bedenken im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Für Kritik sorgte die technische Umsetzung durch das Statistische Bundesamt. Für die Website Zensus2022 wird das Content Delivery Network des US-Anbieters Cloudflare eingesetzt. Zunächst war dies nicht in der Datenschutzerklärung des Statistischen Bundesamtes aufgeführt und wurde erst auf Nachfrage ergänzt. Hierzu äußerte sich das Statistische Bundesamt mittlerweile folgendermaßen:

„Die Datenverarbeitung durch Cloudflare betrifft nicht die Befragungsdaten der Auskunftspflichtigen zum Zensus, sondern lediglich die allgemein zugänglichen Informationen auf der Website www.zensus2022.de. Nach erfolgreichem Einloggen werden Sie auf die Seite fragebogen.zensus2022.de weitergeleitet. Die Daten, die an fragebogen.zensus2022.de übermittelt werden, sind mit einem Sicherheitszertifikat des ITZBund Ende-zu-Ende-verschlüsselt und werden ohne Nutzung des CDN Cloudflare weitergeleitet. Die von den Auskunftspflichtigen bereitgestellten Informationen sind in diesem Bereich als private Daten sicher und werden ausschließlich in Rechenzentren des Bundes in Deutschland verarbeitet.“

Entsprechend kann zumindest davon ausgegangen werden, dass die im Fragebogen angegebenen Daten auf europäischen Servern verarbeitet werden und US-Dienstleister nicht mitlesen können. Wo genau im Hintergrund beim statistischen Bundesamt die Daten verarbeitet und wie die Daten weitergeleitet werden, lässt sich als Außenstehender jedoch nicht überprüfen. Eine befriedigende Antwort, warum trotz europäischer Alternativen auf einen US-Anbieter zurückgegriffen wird, erfolgte bislang nicht.

Gibt es eine Pflicht zur Auskunft beim Zensus 2022?

Ja, tatsächlich hat der Gesetzgeber eine Verpflichtung zur Auskunft in § 23 des Zensusgesetzes 2022 festgelegt. Soweit man als befragte Person die Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, droht eine Geldbuße entsprechend § 23 BStatG. Darüber hinaus besteht für die Statistikämter die Möglichkeit, die Auskunftserteilung über Verwaltungszwangsverfahren durchzusetzen. Dabei werden gegenüber der befragten Person so lange Zwangsgelder festgesetzt, bis diese die Auskunft erteilt hat.

Bei der Auskunft und Befragung ist jedoch Vorsicht geboten. Die Erhebung wird von Interviewern durchgeführt. Diese kündigen sich in jedem Fall vorab an und erscheinen nicht ohne eine solche Vorankündigung bei den Betroffenen. Außerdem können Sie ihre Aufgabe mit einem speziellen Ausweis nachweisen. Zudem ist niemand verpflichtet, den Interviewer in die eigene Wohnung zu lassen. Es reicht aus, sich Zugangsdaten aushändigen zu lassen, um die Antworten online direkt an das Statistikamt übermitteln zu können. Telefonische Umfragen finden nicht statt. Insofern sollten auf diesem Wege also auch keine Informationen weitergegeben werden.

Auskunftspflicht von Vermietern

Im Rahmen des Zensus 2021 werden allerdings nicht nur grundlegende Daten über die Bevölkerung, sondern auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Auch Vermieter und Verwalter von Wohnräumen werden daher von den Ämtern kontaktiert und sind dazu verpflichtet, Auskunft über bestimmte Angaben zu den von ihnen vermieteten Wohnungen zu geben. Nach § 10 Abs 2 Nr. 3 ZensG sind für jede Wohnung im Gebäude die Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Personen, die am 15. Mai 2022 in der Wohnung wohnen, anzugeben. Dabei müssen die Vermieter und Verwalter auch ihren Pflichten nach der DSGVO nachkommen und die Mieter nach Art. 13 DSGVO über die Weitergabe an die Ämter informieren.

Passt das alles mit dem Datenschutz?

Klammert man die beschriebenen Bedenken aus, so kann man davon ausgehen, dass das Vorgehen verfassungskonform ist. Hinsichtlich der Vorgehensweise und der Erhebungsmethode hat dies das BVerfG bereits im September 2018 zum Zensusgesetz 2011 bestätigt. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass äußerst umfassend personenbezogene Daten verarbeitet werden. Insofern ist der transparente Umgang durch die Behörden von besonderer Bedeutung. Auch, wenn sich im Verlauf gezeigt hat, dass die Transparenz beim Bundesamt für Statistik ausbaufähig ist, so liefern einem zumindest die Datenschutzaufsichtsbehörden wie Berlin und Hamburg viele Informationen zu dem Thema auf ihren Webseiten.

Update 19.05.2022: Aufgrund der Berichterstattung der Presse hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit eine Prüfung eingeleitet. In einer Pressemitteilung bestätigte er heute, dass „keine Gefahr für die auf der Zensus-Webseite eingegebenen Daten bestanden hat.“ Die Prüfung der Seite zensus2022.de sei aber noch nicht abgeschlossen. Unklarheit bestünde noch bei den Metadaten wie Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Herkunftsverweise und IP-Adresse.

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  • Es bleibt noch zu klären wie der Anmeldevorgang auf der Website zensus2022.de behandelt wird. Wie es sich darstellt, werden die Zugangsnummer u. der Aktivierungscode über Cloudflare, USA (CDN) verarbeitet. Was sicherlich datenschutzrechtlich bedenklich ist. Wen z.B. eine ungültige Zugangsnummer u. Aktivierungscode eingegeben wird, werden die Fehlermeldungen vom Cloudflare CDN Servern beantwortet.

  • Ich bin ab den 30. Mai bis 31. August 2022 nicht in Deutschland. Es gibt keinen der mir eine Antwort geben kann was ich mache wenn ich zu den Ausgewählten zähle, will man mich dann auch mit einem Bußgeld bestrafen weil ich verpflichtet bin Auskunft zu geben??

    • Einen solchen Sachverhalt, sollte er denn eintreten, klären Sie am besten mit dem zuständigen Erhebungsbeauftragten und/oder der Erhebungsstelle. Die Telefonnummer müsste sich auf dem Ankündigungsschreiben befinden.

  • Ich habe zwei gleiche Briefe mit unterschiedlichen Zugangsdaten bekommen. Was muss ich machen?

  • Auch die Webseite fragebogen.zensus2022.de war bis zum 13.05.2022 bei Cloudflare gehosted. Hierfür wurde ebenfalls das notwendige TLS/SSL-Zertifikat an Cloudflare übertragen.

    https://securitytrails.com/domain/fragebogen.zensus2022.de/history/a

    Das Zertifikat wurde seitdem nicht ausgetauscht:
    https://crt.sh/?q=fragebogen.zensus2022.de

    • Nach Angaben des Sicherheitsforschers Mike Kuketz wird das Zertifikat fragebogen.zensus2022.de vom Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ausgeliefert. Er resümiert: „Cloudflare kann diese Eingaben nicht mitlesen. Das Statistische Bundesamt sagt nun, dass die dort erhobenen Daten ausschließlich auf europäischen Servern verarbeitet werden. Nachvollziehen können wir dies nicht. Wohin die Daten im Backend letztendlich fließen, ist technisch von außen nicht prüfbar. Da müssen wir der Aussage vertrauen.“ https://www.kuketz-blog.de/zensus-2022-wie-das-statistische-bundesamt-vertrauen-verspielt/

      • Ändert ja nichts daran, dass ein Zertifikat normalerweile ausgetauscht gehört, wenn es in fremde Hände gelangt ist, wie hier der Fall in die Hände von Cloudflare, welche die Webseite „fragebogen.zensus2022.de“ bis 13.05.2022 mit demselben Zertifikat betrieben haben. Forward Secrecy ist zwar in den meisten Browsern vorhanden, aber das wurde nicht erfunden, damit niemand seine Zertifiakte mehr tauschen muss, wenn diese nicht mehr vertrauenswürdig sind.

      • Frage: Wieso muss ich in jeder Arztpraxis, Website, Firma und co. eine Datenschutzerklärung unterschreiben – aber hier nicht?

  • Meine Kollegin hat als ehemalige (!) Verwalterin einer Erbengemeinschaft eine Anfrage zu einem Haus bekommen was von der Erbengemeinschaft mittlerweile vermietet wird. Die ganze Sache ist schon erledigt und sie kennt die Mieter nicht…da sie mit dem Haus nichts mehr zu tun hat…. Sie hat bei der Behörde angerufen, SV erläutert und bekam die Antwort, dass sie trotzdem verpflichtet sei das Ding auszufüllen ????‍♀️

  • Da gibt man sich jahrelang Mühe nicht so viele Daten von sich preiszugeben damit Identitätsdiebe und andere Kriminelle nicht leichtes Spiel haben und dann kommen solche Gauner und zwingen einem gleich alles preiszugeben. Ist ja nicht so, das sogar Hightech Unternehmen mit den höchsten Sicherheitsstandards durch irgendwelche (un-)gewollten Pannen plötzlich Milliarden von Daten „verlieren“, um es freundlich auszudrücken.
    Na gut, ich werde gezwungen Auskunft zu erteilen, gut. Dann mach ich das. Aber ich bin nicht verpflichtet nett zu sein.

    • Was meinen Sie mit solchen Gaunern? Wie der Beitrag erläutert, geht die Erhebung von einer EU-Verordnung aus, die alle 10 Jahre statistische Daten über die Bevölkerung und die wichtigsten familiären, sozialen und wirtschaftlichen Merkmale sowie Wohnungsmerkmale erheben lässt. Diese Daten dienen als Entscheidungsgrundlage für die Politik der nächsten Jahren. Insbesondere besteht aktuell ein Bedarf an der Erhebung von genauen Daten über die Wohnungssituation zur Förderung der sozialen Einbindung und der Überwachung des sozialen Zusammenhalts auf regionaler Ebene etwa durch den Bau von Sozialwohnungen oder für den Umweltschutz und der Förderung der Energieeffizienz, um die angepeilten Klimaziele der EU zu erreichen.

      Wir können Sie etwas beruhigen, denn das ist nicht der erste Zensus dieser Art. Zwar gab es auch das ein oder andere am Zensus 2011 zu kritisieren, größere Datenpannen, bei denen massenweise Zensusdaten abhandengekommen wären, gab es nicht. Die Angriffsfläche ist hier auch nicht groß, da personenidentifizierende Daten wie Name und Adresse nur für die Durchführung verwendet (damit bestenfalls nicht zweimal die gleiche Person befragt wird) und danach gelöscht werden. Hinzu kommt, dass sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie als auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz den Zensus mit Argusaugen begleiten dürften.

      Kein Verständnis haben wir dafür, ausfallend oder unhöflich gegenüber dem Interviewer oder der Interviewerin zu sein. Oftmals machen diese den Job nur ehrenamtlich und sind genauso weit von der Entscheidung über die Modalitäten des Zensus entfernet wie Sie und ich auch.

      • [Von der Redaktion gelöscht – Off-Topic. Wilde Spekulationen, für die es keine Anzeichen oder Grundlage gibt, gehören nicht zu der sachlichen Diskussion zu einem Thema.]

  • Ich habe den Antrag per Online ausgefüllt. Jedoch sind einige Fragen echt nicht korrekt ausfüllbar ohne falsche Angaben zu machen wie z.B. Wohnräume, ich habe eine 2,5 Zimmerwohnung es gibt aber nur die Möglichkeit von ganzen Zahlen, ebenso die Angabe wie viele Wohneinheiten sich in meinem Gebäude befinden, bin Eigentümer und weiß doch nicht wie viele sich in meinen Block befinden !!
    Bei der Frage wer darin wohnt mit Nachname, Vorname habe ich „Datenschutz“ eingetragen, weil ich 100% überzeugt bin das gem. Datenschutz es sich um personenbezogene Daten handelt und nicht rechtmäßig ist ! Für eine statistische Erfassung ist die Anzahl oder Geschlecht, Alter noch für mich vollkommen nachvollziehbar. Jedoch den Namen und somit einen Bezug auf Personen kann rechtlich nicht korrekt sein. Für eine statische Erfassung auch nicht notwendig, das ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrechts. Außerdem liegen die Daten dem Meldeamt vor.
    Kann ich diesbezüglich nun mit einem Bußgeld rechen, kann ich dann rechtlich dagegen vorgehen ? Vielen Dank.

    • Vielen Dank für Ihren Kommentar! Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen des Blogs keine Individuellen Rechtsauskünfte geben können. Auf die von Ihnen aufgeführten Fragestellungen gehen wir jedoch in unserem Beitrag unter „Gibt es eine Pflicht zur Auskunft beim Zensus 2022?“ ein.

  • Warum ist die Netto-Kaltmiete relevant bei einer Gebäude- oder Volkszählung????

  • Wieso ist das Zensus-Gesetz gültig, wenn es keinen Geltungsbereich hat (nirgendwo steht was von Bundesrepublik Deutschland)?
    Wie kann man eine Volkszählung machen, wenn nur ein Teil der Bevölkerung gezählt wird? Hier kann es ja höchstens sich um eine Schätzung handeln. ;-) Wir und die Immobilien sind doch schon alle erfasst. Also worum geht es wirklich?

    • Die Voraussetzungen für das Inkrafttreten ein Gesetzes finden Sie in Art. 82 GG. Sie können sich dazu aber auch noch mal unter diesem Link genauer informieren.

      Die Antwort auf Ihre zweite und dritte Fragen gehen Hand in Hand. Bei dieser und der letzten Volkszählung handelt es sich um einen registergestützten Zensus, der aus Kosten- und Akzeptanzgründen die traditionelle Form einer Vollbefragung der Bevölkerung ersetzt. Dabei werden vorhandene Daten aus Verwaltungsregistern, wie dem Melderegister, u.a. mit stichprobenartigen Haushaltebefragungen überprüft und aktualisiert.

    • @monika auch ich bin Ihrer Meinung. Wenn nur ausgewähle diese Formulare bekommen? Geht es um Enteignung nach der Auswertung? Oder noch viel größeres? Auch ich bin in keinem sozialen Netzwerk wegen dem Datenschutz. Ich habe es immer vermieden Daten preis zu geben. Warum werden wir jetzt dazu gezwungen. Wo bleibt da mein Persönlichkeitsrecht. Vor allem aber sind alle Bürger fein raus die diese BEFRAGUNG nicht ausfüllen müssen. Alle BÜRGER sollten dieses machen müssen. Und ich kann nur hoffen das meine Nachbarn auch so fair sind wie @FILA M und auch den Datenschutz einhalten. Die Naen der Nachbarn geht hier wirklich niemand etwas an. Deshalb sollten alle befragt werden. Ich glaube dgegen könnte man vorgehen! Das sind Grundrechte :: wenn dann für alle.

  • Mein Kommentar ist wiederholt verschwunden. Verstehe ich es richtig, dass Sie meinen Kommentar absichtlich löschen?

  • Ich wohne in einer WEG mit 15 Parteien. Davon wurden an 14 Parteien in einem standardisierten Anschreiben sämtliche Objektdaten mit Zugangsnummern und Aktivierungscodes übermittelt. Auch die der jeweilig 13 anderen!

  • Meine Frau wurde gefühlt vor drei Wochen zum Zensus aufgefordert und wenngleich wir beide im Grundbuch stehen, wurde nur Sie jetzt vom Finanzamt aufgefordert konkrete Angaben zu unserem Haus zu machen… natürlich ist das Zufall, ganz sicher.

    • Die Zensus22-Haushaltsbefragung, die Zensus22-Gebäudezählung und die Grundsteuer-Abfrage sind DREI (!) unterschiedliche Baustellen. Bitte erst genau die Post lesen und informieren.

  • Ich halte das Ganze ebenfalls als eine willkürliche nicht aussagekräftige und meine Persönlichkeitsrechte mit den Füssen tretende Maßnahme. Unser Befrager schickte einen Brief an uns und meine Mutter, also zum Verständnis auf dem Briefumschlag standen als Empfänger meine Mutter und wir, als Familie. Woher wusste er den Namen meiner Mutter (ich hatte ihn nicht genannt) und woher, dass die Frau in unserem Haus meine Mutter ist. Soviel zum Thema Datenschutz und nicht vorhandene Datenbänke…. . Ich komme mir vergewaltigt vor. Dieses Empfinden hatte ich noch nie zuvor in meinem Leben. Mir erschließt sich in keiner Weise der Sinn, da laut beiliegendem “ Aufklärungsschreiben“ jeder zur Auskunft verpflichtet ist, egal, ob er die Sprache versteht, in welchem gesundheitlichen Zustand er sich befindet… usw.. Beißt sich da nicht die Katze in den Schwanz? Wie sollen hier richtige und ehrliche Antworten entstehen?

    • Die Zensus22-Haushaltsbefragung, die Zensus22-Gebäudezählung und die Grundsteuer-Abfrage sind DREI (!) unterschiedliche Baustellen. Bitte erst genau die Post lesen und informieren.

      • Bitte erst genau den Post lesen und dann antworten…
        Sieht irgendwie nach undurchdachtem Copy&Paste der Antwort vorher aus…

  • Wie kann es sein, dass der Online-Fragebogen viel weniger Fragen enthält als der Papier-Fragebogen? Welche logische Konsequenz steckt da dahinter?

    • Die Zensus22-Haushaltsbefragung, die Zensus22-Gebäudezählung und die Grundsteuer-Abfrage sind DREI (!) unterschiedliche Baustellen. Bitte erst genau die Post lesen und informieren.

    • Möglicherweise verwechseln Sie etwas. Die Fragen sind online, per Brief oder Interviewer identisch.

  • Nachdem zum Zensus22 sehr viel Mist erzählt wird, hier die Fakten:
    1. Zensus-Haushaltsbefragung: Es werden HAUSHALTE per BRIEF angeschrieben, mit einem Terminwunsch des Erhebungsbeauftragten und den rechtlichen Informationen. Der Erhebungsbeauftragte kommt persönlich vorbei und befragt alle Erwachsenen oder Minderjährige, die einen EIGENEN HAUSHALT führen. Auf Wunsch bekommt man auch einen Onlinezugang pro PERSON. Auf Wunsch wird auch ein Briefformular pro PERSON zugeschickt. Es werden Kurzbefragungen (12 Fragen, Dauer 5 Minuten pro Person) und Langbefragungen (mehr als 12 Fragen, ca. 10 Minuten pro Person).

    Es können sich mehrere HAUSHALTE in einem HAUS (Mehrparteienhaus) oder auch in einer WOHNUNG (Wohngemeinschaft) befinden. Und jeder HAUSHALT wird nach PERSONEN befragt. Und für jede einzelne PERSON gibt einen Onlinezugang oder ein Papierformular. Das Ergebnis wird aus Datenschutzgründen anonymisiert und NICHT an Meldebehörden oder Finanzamt zurückgespielt. Deswegen gibt es DREI Befragungen.

    2. Zensus-Gebäude- und Wohnungszählung: Kommt ebenfalls per Brief mit einem Onlinezugang pro WOHNUNG oder HAUS. Auf Wunsch kann über eine Telefonnummer in den zugesandten Unterlagen eine Formular per Brief angefordert werden.

    3. Grundsteuer: HAUS-Besitzer müssen über die Steuererklärung die Angaben zur Grundsteuer abgeben. Auch hier ist die Papierform auf Wunsch möglich.
    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

    • Lachhaft. Ich habe 30 Minuten gebraucht. Muss ja auch das kleingedruckte lesen damit ich weiss das ich ein bussgeld über 5000€ bekomme wenn ich was falsch eintrage. 5 Minuten braucht jemand wo am Tag 20 Bögen ausfüllt und dem es egal ist was er ausfüllt. Bitte schön bei der Wahrheit bleiben.

  • Das jemand zu uns nach Hause kommt wg. 5 allgemeiner und unwichtiger Fragen und dafür auch noch Geld erhält, ist einfach nur lächerlich !! Das hätte man auch anders regeln können. Hinzu kommt, dass die -sehr redseelige- Interviewerin gar nicht richtig vorbereitet war und schon am nächsten Tag vergessen hatte, dass unser Interview bereits statt gefunden hatte !

    • Genau wegen solch einer dünnen Datenmengen aber den vollen Name der Bewohner wichtig ist . Ist nicht nachvollziehbar. Ich denke das ich demnächst sehr viel Post von Versicherungen Gewinnspiele etc. Bekomme. Abr dies wird sicher nichts mit zensus zu tun haben.

  • Ich habe für den Fragebogen 30 Minuten gebraucht. 10 Minuten ist sehr Optimistisch. Ich kann nicht nachvollziehen was 10% der deutsche Immobilien eine Aussagekraft haben. Statistiken sind erst ab 60 70% aussagekräftig bei solch unterschiedlichen Gebäuden wie es in Deutschland gibt.

  • Kurz nach Beantwortung des online-Fragebogens erhielten wir unerwünscht Anruf eines unbekannten Immobilienvermarktungsunternehmens, obwohl wir Verkauf weder beabsichtigen noch irgendwo angefragt haben! Bitten um unbedingte Einhaltung des online-Datenschutzes!!!

  • „Wo genau im Hintergrund beim statistischen Bundesamt die Daten verarbeitet und wie die Daten weitergeleitet werden, lässt sich als Außenstehender jedoch nicht überprüfen.“
    Da wir alle Außenstehende sind, kann ich dieser Umfrage keinesfalls mit guten Gewissen zustimmen. Ich frage mich, wie es sein kann, dass der Datenschutz sich hier so wenig angesprochen fühlt und nur „abnickt“. Die DSGVO sagt es doch ganz klar und greift m.E.n. auch hier.

  • Ich habe meine Mieter darüber informiert, dass ich ihre Namen in den Wohnungsbogen eintragen soll. Sie wollen das nicht! Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich mach ja quasi strafbar wenn ich ohne Einverständnis der Mieter ihre personenbezogenen Daten weitergebe.

  • 1983 und 1987 war ich an Demonstrationen beteiligt die sich gegen die damaligen Volkszählungen richteten. Es gab also eine große Diskussion über das Thema in Politik und Gesellschaft. Die Folge waren Regularien die den Datenaustausch auch unter Behörden eines Bundeslandes oder von Bundes- und Landesbehörden gestalten. Das was jetzt passiert tritt all das mit Füßen, was in Deutschland hinsichtlich des Datenschutzes erreicht wurde. Quasi Achselzuckend heißt es: das ist jetzt eine verpflichtende EU Vorgabe zum Zensus. Wo waren die transparenten Debatten in den Parlamenten, wo die kritische Berichterstattung in den Medien? Die EU ist ein ein Teilen höchst undemokratisches Konstruckt. Es ist hochgradig bedenklich wenn irgendwelche Kommissare aus irgendwelchen Ländern meinen so etwas in allen Ländern durchführen zu wollen und dann eine bußgeldbewährte Vorschrift zu erlassen. Alle Daten die über mich erhoben werden können liegen den entsprechenden Stellen bereits vor. Deutschland ist ein Land mit Meldegesetz, dass heißt, dass jeder der einen Personalausweis besitzt bei den entsprechenden Behörden mit Wohnsitz registriert ist. Die Ordnungsämter , Bürgerämter usw wissen wer wo wohnt und ob das zur Miete oder im Eigentum erfolgt und wir viele Personen in dem Haushalt leben usw. All diese Daten sind bekannt aber aus Gründen des Datenschutzes wurden sie eben nicht an einer Stelle zusammengeführt und gebündelt. Sie sind aber an den Stellen für die sie notwendig sind vorhanden. Mein Eindruck ist, dass hier die Defizite von Ländern wie Rumänien, Bulgarien und anderen Ländern die unter Korruption und Misswirtschaft leiden ausgeglichen werden sollen. Dort gibt es ganze Familienverbände von denen niemand weiß wie groß sie sind, geschweige denn wann die Familienmitglieder geboren wurden. Anstatt nur die zu befragen, bei denen es notwendig ist, hat man es lieber auf die ganze EU ausgedehnt, damit sich niemand stigmatisiert fühlt. Ich bin schwer genervt. Weiterhin möchte ich dem Zensusmenschen (ich finde es unmöglich, dass auf dem Schreiben nicht steht, dass ich von Frau y oder Herrn X befragt werde. Daa ist erstens unhöflich und zweitens weiß m,w,d ja auch, dass ich ein Mann bin) keinen Zugang zu meiner Wohnung erlauben und das muss ich auch nicht. Er kann mich gern in ein Café um die Ecke einladen. Er hat kein Recht meine Wohnung zu betreten. Ebenso halte ich die Pflicht zur Vorlage des Personalausweises für falsch. Eine Ausweispflicht habe ich in Deutschland eigentlich nur gegenüber Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft etc. Nach meinem Dafürhalten ist dieser ganze Vorgang haarsträubende und bedenklich, denn es erfolgte keine meinungsbildende Diskussion in Deutschland. Sonst hätten wir Demonstrationen oder wenigstens hitzige Debatten im Bundestag gesehen. Wir verlieren unsere demokratischen Werte! Ich will nicht von „denen da oben in Brüssel“ regiert werden um dann dann von deutschen Behörden zu hören: “ ja, da können wir auch nichts machen, das ist EU Recht“. Was soll man aber von einem Konstrukt erwarten, dessen Kommissionspräsidentin von der Leyen nicht für das Amt kandidiert hat, sondern nach der Wahl einfach von Merkel und Macron in das Amt eingesetzt wurde. Ein höchst undemokratischer Vorgang. Ebenso undemokratisch entstanden wie die Vorgaben zu diesem Zensus.

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