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Spam-Schutz: Impressum als Grafik einbinden?

Spam-Schutz: Impressum als Grafik einbinden?

Jede Webseite, die mit einer gewissen Nachhaltigkeit betrieben wird, muss ein Impressum vorhalten.Denn § 5 TMG ist bereits bei einer „Geschäftsmäßigkeit“ des Webangebots einschlägig, setzt aber keine Gewinnerzielungsabsicht voraus, so dass die Impressumspflicht beispielsweise auch für private Blogs oder andere private Webseiten gilt.

E-Mail-Adresse gehört ins Impressum

Zu den Pflichtinformationen gehören nach § 5 Abs. 1 TMG unter anderem

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.

Eine E-Mail-Adresse gehört also – neben einer weiteren Kontaktmöglichkeit – auf jeden Fall ins Impressum.

Achtung Spam!

Wer seine E-Mail-Adresse auf einer öffentlich zugänglichen Webseite platziert, wird bald eine starke Zunahme unerwünschter Spam-Mails feststellen. Grund sind sog. „Crawler“ oder „Harvester“, die automatisiert das Internet nach neuen E-Mail-Adressen durchforsten, um diese für Spam-Mails zu verwenden.

Mail-Adresse im Impressum schützen

Um die Mail-Adresse im Impressum vor einer solchen automatisierten Erfassung zu schützen, gibt es verschiedene Lösungsansätze. Einer besteht darin, das Impressum bzw. nur die E-Mail-Adresse als Grafik anzuzeigen, so dass diese nicht im Quelltext der Webseite auftaucht und damit auch von Crawlern nicht erkannt wird.

Nicht als Grafik, sondern als „getarnter“ Text

Auch wenn es noch keine gerichtliche Entscheidung zu diesem Fall gibt, spricht vieles dafür, dass die Einbindung als Grafik nicht die Vorgaben von § 5 TMG erfüllt. So fiel jedenfalls ein Beschluss des OLG Frankfurt/Main hinsichtlich einer Widerrufsbelehrung aus. Hintergrund ist hier, dass bei einer Darstellung als Grafik die korrekte Anzeige nicht garantiert werden kann (z.B. von Blinden-Software).

Die E-Mail-Adresse sollte also als Text wiedergegeben werden. Dabei kann man sie jedoch so „tarnen“, dass sie nicht in einer Textfolge angezeigt wird. Empfehlenswert ist zum Beispiel die Ersetzung des „@“-Zeichens durch „(at)“ mit einem entsprechenden Hinweis dazu.

Vorlage für vollständiges Impressum beim BMJ

Einen Leitfaden mit Musterimpressum findet sich auf der Webseite des Bundesjustizministeriums (BMJ) zum Download.

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  • Es wäre schön, wenn diese Art der Angabe einer Mail-Adresse VERBINDLICH geklärt werden würde.
    In der Praxis wird dies bereits häufig so eingesetzt, wie es der Autor vorschlägt. Jedoch sollte man die Lernfähigkeit der Harvester nicht unterschätzen – die Maschinen sind häufig intelligent genug, nicht nur das @ sondern eben auch [at] oder (at) … zu erkennen.
    Erschwerender für die Spam-Bots ist die direkte Verschlüsselung der Mail-Adresse im Quelltext, wie es z.B. Typo3 (AFAIK) automatisch macht. Doch auch hier steht zu befürchten, dass diese Verschlüsselung geknackt werden kann.

    Zusatztipp: Einrichten einer speziellen Adresse wie z.B. impressum [at] domain.de. Mails die über diese Adresse kommen, können gesondert behandelt werden, während die direkte mein.name@domain.de ausschließlich den Klienten und Partnern vorbehalten ist.

    Letztendlich frage ich mich immer wieder, wie dieses Geschäftsmodell ‚Spam‘ funktionieren kann – wer ist bitte so (Entschuldigung) bescheuert und bestellt irgendwelche Pillen aus fragwürdigen Quellen. Noch fragwürdiger, weil gerade aktuell: Werbung für ein lokales Autohaus in Kanada wird mir nach Deutschland geschickt… Zielgruppe verfehlt, setzen!

  • Vielen Dank für die ergänzenden Hinweise – insbesondere der Tipp zur Verschlüsselung ist wertvoll. Bei der Einrichtung einer gesonderten E-Mail-Adresse für das Impressum muss jedoch auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass auch dieses Konto regelmäßig geprüft wird, damit keine Mails verloren gehen.

    Solange es keine gerichtlichen Verfahren zu diesem Thema gibt, ist der Gesetzgeber gefragt, eine verbindliche Klärung herbeizuführen. Das wäre in der Tat wünschenswert!

  • Interessant!

    Ein Link auf das Kontaktformular reicht also nicht?!

  • @Bernd: So ist es! § 5 TMG ist insoweit eindeutig, dass die E-Mail-Adresse zur Pflichtangabe gehört. So hat auch das LG Essen entschieden (Urteil vom 19.09.2007 – 44 O 79/07): Ein Kontaktformular statt E-Mail-Adresse reicht nicht aus.

    Neben der Mail-Adresse muss es eine weitere Kontaktmöglichkeit geben – bei der können Sie dann freier wählen.

  • Was haben wir eigentlich für „Datenschützer“, die immer noch nicht begreifen, daß die Impressumspflicht den Datendiebstahl und die Abmahngeschäfte erst ermöglicht hat.
    Sie war und ist überflüssig, da ein Auskunfts-Interesse für eine Seite früher bei der DENIC (Verwaltungsbehörde für Deutsche Domains) beantragt werden mußte und damit aber auch ein grenzenloser Datenmißbrauch verhindert wurde. Wer um himmelswillen ist verantwortlich für dieses Tor zum Daten-Mißbrauch? Vorschlag: Regreßpflichtig machen und entlassen wegen Dummheit im Amt!

    • Da muss ich wohl Recht geben, denn für Datendiebstahl, Abmahngeschäfte, Spam und vieles mehr, ist es eine super Anlaufstelle… Nur bei Verkauf von Waren würde man doch gerne wissen, wo man sein Geld lässt, auch wenn das Impressum mit seinen Informationen nicht vor Betrug schützt, denn es gibt viele unseriöse Shops, die seriös erscheinen und später kommt die Überraschung, Shopbetreiber reagiert nicht, Shop läuft eine Weile dennoch weiter und der Käufer fällt vermutlich auch noch darauf rein und das Geld ist schneller weg, als man denkt…

      Wenn es aber ein Impressum dennoch geben muss, dann bringt eigentlich eine Bilddatei an sich auch nicht viel, denn es gäbe ja noch Texterkennungssoftware, die den Text auch erkennen könnte… Ich selber fände die Textvariante etwas besser, aber man müsste dennoch schauen, den Inhalt besser vor Datendiebstahl, Abmahngeschäfte, Spam und vieles mehr, schützen zu können.

      Ich selber bekomme leider Spam-Mails, auch wenn der Besucher eigentlich mit Eingabe einer Art Captcha weitere Daten wie Telefonnummer etc. angezeigt bekommt. Wer weiß wo die Daten gespeichert wurde…

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