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Nach Test: Streaming-Diensten drohen hohe Bußgelder

Nach Test: Streaming-Diensten drohen hohe Bußgelder

Frankreich hat ein Rekordbußgeld gegen Google von 50 Millionen Euro verhängt. Aber Google ist nicht das einzige Unternehmen welches möglicherweise in Zukunft hohe Bußgelder befürchten muss. Die Organisation noyb, dessen Geschäftsführer Max Schrems, auch der Antragsteller im Fall von Google war, hat Streaming-Dienste auf Datenschutzkonformität getestet. Mit einem ernüchternden Ergebnis.

Was ist noyb?

Bei noyb handelt es sich um eine Non-profit-Organisation, die sich für die Durchsetzung von Datenschutzbestimmungen einsetzt. Geschäftsführer von noyb ist der Österreicher Max Schrems. Schrems ist ein österreichischer Jurist und Datenschutzaktivist, der in der Vergangenheit unter anderem durch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof bekannt wurde, die das Safe-Harbor-Abkommen kippte.

Wer wurde getestet?

Getestet wurden die großen Streaming Dienste wie Amazone Prime, Apple Music, Netflix, Spotify und YouTube, aber auch kleinere Markteilnehmer wie DAZN, Filmmit und Soundcloud.

Wie wurde getestet?

Vorliegend wurde überprüft, ob und wie die Streaming-Dienste bei Auskunftsersuchen von Betroffenen reagieren. Nach Art. 15 DSGVO haben Betroffene das Recht vom Verantwortlichen folgende Informationen zu erhalten:

  • Verarbeitungszweck,
  • Kategorien von personenbezogenen Daten, die Verarbeitet werden,
  • Empfänger oder Kategorien von Empfänger, gegenüber denen personenbezogene Daten offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder internationale Organisationen,
  • falls möglich Angaben über die Speicherdauer,
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung und Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung oder Bestehen eines Widerspruchsrechts des Betroffenen,
  • ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde,
  • die Herkunft der Daten, wenn sie nicht beim Betroffenen erhoben wurden,
  • ob eine automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profilings erfolgt,
  • Unterrichtung über geeignete Garantien, falls die Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt werden,
  • eine Kopie der genutzt den Daten des Betroffenen.

Enttäuschendes Ergebnis

Im Endeffekt muss leider gesagt werden, dass keiner der getesteten Streaming-Dienste seine Verpflichtung aus Art. 15 DSGVO vollständig erfüllt hat.

Bewertet wurden die Steaming-Dienste in folgenden Kategorien:

  • die Antwort an sich,
  • Inhalt der Rohdaten,
  • die Datenverständlichkeit,
  • Hintergrundinformationen und
  • die Antwortzeit.

Es muss aber gesagt werden, dass einige Streaming-Dienstleister besser abgeschnitten haben als andere. Hierbei fällt auf, dass ein kleinerer Stream-Dienst für Filme namens Filmmit am besten abgeschnitten hat. Hier stimmten die Antwort, die Rohdaten, die Datenverständlichkeit und die Antwortzeit. Nur an den Hintergrundinformationen mangelte es.

Bei den großen Streaming-Diensten haperte es oft an den Rohdaten und der Datenverständlichkeit.

Die Dienste ADZN und SoundCloud beantworteten erst gar nicht die Anfragen.

Ein Grund für das mangelhafte Abschneiden der großen Dienste wie Netflix oder Amazon Prime könnte darin liegen, dass diese Unternehmen auf eine automatisierte Antwort bei Auskunftsersuchen setzen. Jedoch würden die Systeme nicht im Ansatz die benötigten Informationen liefern, die den Betroffenen zustehen.

Weitere spektakuläre Bußgelder in Sicht

Nach dem hohen Bußgeld der französischen Datenschutzaufsicht CNIL, könnten auch auf die Streaming-Dienste hohe Bußgelder zukommen. Noyb hat bei der österreichischen Datenschutzaufsicht gegen die Dienste Beschwerde eingereicht. Schwer wiegt, dass es sich beim Auskunftsrecht um einen Garanten für Tranzparenz für die Betroffenen handelt, der durch die Steaming-Dienste nicht beachtet wird.

Man darf also gespannt sein. Vielleicht regnet es bald hohe Bußgelder, die das der CNIL gegen Google in den Schatten stellen. Da Österreich aber nicht unbedingt der kompromissloseste Verfechter des Datenschutzes ist, scheint dies eher zweifelhaft.

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