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Patientendaten „Open Air“ – Akten gehören nicht in den Sperrmüll!

Patientendaten „Open Air“ – Akten gehören nicht in den Sperrmüll!

So langsam beginnt wieder die Freiluft-Saison und ein Open Air Festival reiht sich an das nächste. Vielleicht wurde die sorglose Aktenvernichtung eines Krankenhauses vom Hamburger Abendblatt deshalb treffend als „Open-Air-Lagerung“ umschrieben.

Patientenakten kistenweise im Sperrmüllcontainer

Was war passiert? Am Wochenende berichtete die TAZ über einen besonderen Fund von Spaziergängern in Hamburg: In einem offenen Sperrmüll-Container entdeckten diese mehrere Kisten mit Patientenakten. In den Akten befanden sich unter anderem Dokumente mit Krankheitsgeschichten, Notfallberichten und ähnlich sensiblen Krankheitsdaten konkreter Personen.

Bußgelder drohen

Der Klinikbetreiber bedauerte den Vorfall. Die Patientakten…

…waren zur Vernichtung vorgesehen und sollten eigentlich im benachbarten Sicherheitscontainer sein […]. Da ist etwas ziemlich schiefgelaufen.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte prüft als zuständige Aufsichtsbehörde zur Zeit die Verhängung eines Bußgelds.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt – gegen den Finder!

Als besonders pikant gestaltet sich die strafrechtliche Verfolgung des Vorfalls durch Polizei und Staatsanwaltschaft: Als die Klinik den Verlust der Akten bemerkt hatte, stellte sie zunächst Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Erst gestern outete sich dann der TAZ-Autor, selbst die Akten aus dem Container gefischt zu haben, um auf den Missstand hinzuweisen.

Während die Polizei bei der Open Air Lagerung selbst keine Anhaltspunkte für eine Straftat feststellen konnte, drohe laut TAZ nun ein Ermittlungsverfahren gegen den investigativen TAZ-Autor. Allerdings dürfte sein Einsatz für den Datenschutz – zumindest nach oberflächlicher Prüfung – keinen Straftatbestand erfüllen: § 202a StGB gilt nicht für „Daten auf Papier“, § 203 StGB richtet sich nur gegen bestimmte Geheimnisträger und auch von einem Diebstahl dürfte man bei einem Sperrmüllcontainer kaum ausgehen (Gewahrsam aufgegeben). Auch er sollte sich also nicht zu sehr grämen.

Wer im Glashaus sitzt, …

Da es immer einfach ist, mit dem Finger auf andere zu zeigen, sollte dieser Verstoß vielmehr als Anlass dafür verstanden werden, die Papierentsorgung im eigenen Unternehmen zu überprüfen. Denn ein Blick in die Papiertonne hat schon bei so manchem Unternehmen für große Augen gesorgt.

Tipps für die Aktenvernichtung finden Sie natürlich bei uns. Für das Thema zuständig ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte.

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