Mit fortschreitender Digitalisierung wird auch im Beschäftigungsverhältnis seitens der Arbeitgeber zunehmend auf Software zurückgegriffen, welche die Mitarbeiter analysiert und bewertet. Derartige Software im Bewertungs- und Ratingbereich sind im E-Commerce bereits bekannt. Unternehmen, die Software zur Mitarbeiterbeurteilung einsetzen, bewegen sich unter Umständen schnell im rechtswidrigen Raum, obwohl die Programme grundsätzlich gar nicht rechtswidrig sind. Entscheidend ist vielmehr, welche Module hiervon zu welchen Zwecken im Unternehmen Verwendung finden. Weiterlesen →