Die DSGVO sieht verschiedene Rechtsbehelfe vor, mit denen betroffene Personen ihre Rechte nach der DSGVO wahrnehmen können. Was aber passiert, wenn die Inanspruchnahme verschiedener Rechtsbehelfe, bezogen auf denselben Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen führen würde? Mit dieser Frage hat sich der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Urteil vom 12.01.2023 (C-132/21) beschäftigt. Weiterlesen