Erwartungsgemäß hat die EU wieder einmal versagt und es als Erfolg verkauft: Künftig dürfen wohl Chat-, E-Mail- sowie Social Media-Anbieter infolge einer Ausnahme-Verordnung die ePrivacy-Richtlinie umgehen, massenhaft Inhalte scannen, auswerten und bei Verdacht auf Kinderpornografie automatisiert an die Strafverfolgungsbehörden melden. Rechtfertigt Kinderschutz die Überwachung Millionen Unschuldiger? Nein. Schon gar nicht, wenn die Begründung nur vorgeschoben wird. Ein Kommentar. Weiterlesen