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Chatkontrolle und neue EU-Regeln: Freiwilligkeit statt Pflicht

Chatkontrolle und neue EU-Regeln: Freiwilligkeit statt Pflicht

Der Rat der Europäischen Union hat den Standpunkt zu einer neuen Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet festgelegt. Die neuen EU-Regeln zur Bekämpfung von Online-Kindersexmissbrauch markieren eine deutliche Abkehr von der verpflichtenden Chatkontrolle und setzen stattdessen auf freiwillige Maßnahmen und Risikoanalysen. Wir zeigen in diesem Beitrag auf, worum es bei dem neuen Vorschlag geht.

Warum neue EU-Regeln gegen Kindesmissbrauch im Internet notwendig sind

Der Schutz von Kindern vor Missbrauchsinhalten im Internet bleibt ein drängendes Thema. Peter Hummelgaard, dänischer Minister der Justiz, führt dazu beispielsweise aus:

„Jedes Jahr werden Millionen von Dateien ausgetauscht, in denen der sexuelle Missbrauch von Kindern dargestellt wird. Und hinter jedem einzelnen Bild und Video steht ein Kind, das auf entsetzliche und grausame Weise missbraucht wurde. Das ist absolut inakzeptabel!“

Die EU möchte Missbrauch im Netz konsequenter bekämpfen, da Täter zunehmend digitale Dienste, Cloudspeicher und verschlüsselte Kommunikation nutzen, um Inhalte zu teilen oder Kinder zu kontaktieren.

Die bisherige Übergangsregelung, die das freiwillige Scannen nach Missbrauchsmaterial erlaubt, läuft im April 2026 aus und muss neu geregelt werden. Die Kommission hatte bereits 2022 einen Gesetzesentwurf zur Prävention und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch vorgelegt. Erst jetzt – nach jahrelangen Diskussionen in Rat und Parlament – liegt eine gemeinsame Linie der Mitgliedstaaten vor.

EU rückt von verpflichtender Chatkontrolle ab

Nach langem Ringen haben sich die EU-Staaten am 25. & 26. November 2025 darauf geeinigt, Messaging-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Threema nicht zu verpflichten, private Nachrichten automatisiert zu durchsuchen. Damit ist die ursprünglich geplante anlasslose Chatkontrolle vom Tisch.
Mehrere Regierungen – darunter die deutsche – hatten sich entschieden gegen diesen Eingriff in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgesprochen.

Nun hat die dänische Ratspräsidentschaft ihre Pläne offiziell aufgegeben, nachdem Bürgerrechtsorganisationen, IT-Sicherheitsforscher und Messenger-Dienste massive Kritik geäußert hatten. Drei Jahre nach Inkrafttreten will die EU-Kommission prüfen, ob eine Verpflichtung dennoch nötig wird. Komplett vom Tisch ist die Chatkontrolle also nicht.

Was stattdessen geplant ist: Risikokategorien, Altersprüfungen und EU-Agentur

Der neue Entwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die Anbieter umsetzen müssen, auch ohne Pflicht zum Chat-Scanning:

  • Risikobewertungen
    Dienste sollen prüfen, ob sie zur Verbreitung oder Erstellung von Missbrauchsmaterial genutzt werden können. Die EU plant eine Einteilung in drei Risikokategorien: hoch, mittel und gering.
  • Pflichten für hochriskante Dienste
    Anbieter mit hohem Risiko können verpflichtet werden, an Technologien zur Risikominderung mitzuwirken.
  • Altersüberprüfungen und Jugendschutzmaßnahmen
    Plattformen müssen künftig verlässliche Methoden zur Altersangabe und Altersgrenze einsetzen.
    Das betrifft Apps, soziale Netzwerke und Kommunikationsplattformen.
  • Standard-Privatsphäre-Einstellungen für Kinder
    Einige Dienste setzen dies bereits um, künftig soll es EU-weit vorgeschrieben sein.
  • Meldefunktionen und Entfernung missbräuchlicher Inhalte
    Anbieter müssen Meldesysteme bereitstellen, nationale Behörden dürfen Inhalte sperren oder entfernen lassen.
  • Neue EU-Agentur
    Eine zentrale EU-Stelle soll Meldungen verarbeiten, Datenbanken betreiben und nationale Behörden unterstützen sowie Schnittstelle zu Europol sein. Auch Opfern soll sie helfen, die Verbreitung von Material stoppen zu lassen.

Ausblick: Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Nachdem sich nun der Rat der EU-Staaten positioniert hat, werden Verhandlungen über den Gesetzestext mit dem Europäischen Parlament beginnen. Finden beide Institutionen eine Einigung, könnten die neuen Regeln in Kraft treten.

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