Im April 2019 wurde die EU-Verordnung 2019/631 ohne viel Aufsehen erlassen. Datenschutzrechtlich ist sie durchaus einen Blick wert. Denn ab 2021 werden Fahrzeugdaten von Neuwagen nicht nur an die Hersteller, sondern auch an mitgliedstaatliche Behörden sowie an die EU-Kommission zur Auswertung weitergeleitet. Dieser Beitrag beleuchtet die datenschutzrechtliche Situation der Automobildaten aufgrund der neuen Verordnung. Weiterlesen