Das Thema vernetztes Fahren wird immer aktueller. Für Dienstwagenfahrer sind elektronische Fahrtenbücher besonders interessant. Hiermit lässt sich die pauschale Versteuerung nach der 1-%-Regelung umgehen. Anbieter dieser elektronischen Fahrtenbücher setzen dabei auf verschiedene Techniken, die unter Umständen datenschutzrechtlich problematisch sind.
Der Inhalt im Überblick
Datenschutzrechtliche Beurteilung
Für ein Fahrtenbuch werden von Finanzämtern Informationen über die gefahrenen Kilometer, Datum/Uhrzeit der Abfahrt und Ankunft und der Reisezweck verlangt. Aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sollte eine Technik bevorzugt werden, welche nur diese für das Fahrtenbuch relevanten Daten erhebt. Nur eine solche ist als datenschutzfreundlich anzusehen, da keine „überflüssigen“ Daten automatisch erhoben werden.
Als problematisch sind solche Systeme zu werten, die ein dauerhaftes Orten des Fahrers über GPS vornehmen. In der Regel erfasst das GPS-Tracking-System lückenlos Standort und Route der überwachten Fahrzeuge. Besondere Brisanz des Systems ergibt sich dadurch, dass neben Aufenthalt und Route der Fahrzeuge weitere technische Angaben, z. B. Betriebszustand des Motors, Drehzahlbereiche und Bremsverhalten erhoben und verarbeitet werden können. Derart durch das System erhobene Daten sind personenbeziehbar und ermöglichen die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils. Hieraus kann sich zusätzlich ein arbeitsrechtliches Problem ergeben, wenn Arbeitgeber die erhobenen Daten zu einer (unzulässigen) Leistungs- und Verhaltenskontrolle nutzen könnte.
Privacy by design
Positiv hervorzuheben ist, dass einige GPS-Tracking-Systeme einen „Privat-Schalter“ haben. Der Fahrer kann sich so entscheiden, wann die Daten über seine Fahrten und ggf. Fahrverhalten erfasst werden und wann nicht. Diese Möglichkeit bietet zum Beispiel das System SPOTS von Vimcar. Die notwendigen Daten werden hier direkt aus der Fahrzeugelektronik mittels eines OBD-Steckers ausgelesen. Der Fahrer kann das Fahrtenbuch dann bequem mit einer App führen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrers werden via GPS auch der Anfangs- und Endpunkt einer Fahrt abgespeichert. Die Datenpakete werden nach Ende jeder Fahrt SSL-verschlüsselt von dem OBD-Stecker via Server an die App übertragen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer eine Überwachung ausschließen will, sollte sich für ein elektronisches Fahrtenbuch ohne GPS entscheiden.
Besteht allerdings der Arbeitgeber darauf, ein GPS-Tracking-System in seinem Flottenpark einzusetzen, muss er die Grundsätze des Datenschutzrechts beachten. Bei der Verwendung von GPS-Technik ist konkret zu überprüfen, welche Daten erhoben werden und ob diese für den angestrebten Zweck überhaupt erforderlich sind. Weitere Informationen zum datenschutzkonformen Einsatz von GPS-Techniken finden sie hier.