Nach zehn Jahren soll es am 16. Mai 2021 wieder so weit sein: die deutsche Bevölkerung wird erneut gezählt. Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 wurden bereits die rechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung des Zensus geschaffen. Im Zensusgesetz 2021 sollen dann weitere Einzelheiten zur Durchführung geregelt werden. Bereits die Durchführung des Testverfahrens begegnet jedoch datenschutzrechtlichen Bedenken und auch die im Rahmen des Zensus 2021 mit umfasste Gebäude- und Wohnungszählung verursacht neuen Aufwand für Vermieter. Weiterlesen