Fast wäre es in Vergessenheit geraten: Das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz. Neben den vielen Datenschutzskandalen der letzten Wochen und dem nun begonnen Zensus hat sich für die Rechte der Beschäftigten kaum einer interessiert. Und dass, obwohl doch noch im Januar große Kritik am geplanten Gesetzesentwurf geübt wurde…
Was bisher geschah…
…ist angesichts der bisher fortgeschrittenen Zeit eigentlich nicht wirklich viel. Denn der Wunsch nach einem Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ist nicht neu und wurde bereits vor der letzten Novellierung des BDSG 2009 heiß diskutiert.
Dennoch hatte das Bundeskabinett erst im August 2010 einen Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz beschlossen, was wiederum zu einer Stellungnahme des Bundesrates im November führte.
Die Gegenäußerung der Bundesregierung ließ nicht lange auf sich warten und folgte bereits im Dezember. Schließlich folgte Ende Februar die erste Lesung im Bundestag. Und auch hier schien die Kritik nicht abzureißen.
Insgesamt war keine Seite mit dem Entwurf zufrieden: Die Arbeitgeberseite fand den Entwurf zu unpraktikabel und arbeitnehmerfreundlich, die Arbeitnehmerseite hingegen sah im Entwurf nicht hinnehmbare Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer.
Status Quo
Und daran hat sich auch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht viel geändert. Am 23. Mai soll nun eine Anhörung folgen, in der sich acht Sachverständige zu den fünf Vorlagen zum Thema äußern sollen. Dabei sein werden laut Bundestag
- Dr. Reinhard Göhner, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin
- Sönke Hilbrans, Deutsche Vereinigung für Datenschutz, Berlin
- Prof. Dr. Gerrit Hornung, Universität Passau
- Andreas Jaspers, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V., Bonn
- Dr. Philipp Kramer, Rechtsanwalt, Hamburg
- Martina Perreng, Deutscher Gewerkschaftsbund, Berlin
- Prof. Dr. Gregor Thüsing, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Bonn
- Prof. Dr. Peter Wedde, Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main
An der Anhörung teilnehmen können aber auch interessierte Besucher, nachdem Sie sich mit Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum angemeldet haben.
Damit dürfte weiterhin unklar sein und bleiben, wie das Gesetz aussieht, was schließlich verabschiedet wird. Und vor allem auch, wann es endlich kommt…