Der Oberste Gerichtshof der USA hat in der Rechtssache Trump v. Slaughter am 29.06.2026 die Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) für verfassungswidrig erklärt. Wir umreißen kurz die wichtigsten Punkte und erläutern, was diese Entscheidung für den transatlantischen Datentransfer zwischen der EU und den USA und das Data Privacy Framework als Angemessenheitsbeschluss bedeutet.
Der Inhalt im Überblick
Was hat der US Supreme Court entschieden?
Der US Supreme Court hatte sich in der Rechtssache Trump v. Slaughter (Az. 25–332) mit der Entlassung zweier hochrangiger Beamten der FTC zu beschäftigen. Diese waren zuvor, im Rahmen der von Präsident Trump vollzogenen Entlassungswelle, gekündigt worden. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Entlassung rechtmäßig war. Hintergrund ist die sogenannte „Unitary Executive Theory“. Dieser Verfassungsauslegung folgend muss der US-Präsident über die uneingeschränkte Kontrolle über alle Bundesbehörden verfügen. Dies bedeutet, dass der Präsident die Beamten der FTC entlassen konnte, aber auch, dass die Unabhängigkeit der FTC nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Was hat dies mit dem transatlantischen Datentransfer zu tun?
Seit dem Jahr 2000 stützt sich die EU-Kommission bei ihren Abkommen zum Datenexport mit den USA („Data Privacy Framework“) maßgeblich auf die FTC als unabhängiges (!) Kontrollorgan. Die Unabhängigkeit der FTC war damit lange Zeit eine wichtige Säule, auf die der Datenverkehr zwischen der EU und den USA gestützt werden konnte.
Was bedeutet das für das Data Privacy Framework?
In erster Linie ist rechtlich entscheidend, dass das Data Privacy Framework nach wie vor besteht und als Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO gültig ist. Grund hierfür ist schlicht, dass noch keine andere Entscheidung des EuGH / der EU-Kommission vorliegt.
Auch ist zu beachten, dass die Executive Order von Präsident Biden vom 07.10.2022, mit der – neben anderen Maßnahmen – auch das U.S. Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB), das als zweites Kontrollgremium für die Einhaltung der Vorgaben des Data Privacy Framework eingerichtet worden ist, von der Entscheidung des Supreme Courts nicht ausdrücklich umfasst ist. Dieses besteht somit weiterhin.
Interessant wird in diesem Zusammenhang jedoch auch sein, wie das „Latombe“-Verfahren vor dem EuG (Rechtssache T-553/23) weitergeht, dem Microsoft nun als Streithelfer auf Seiten der EU-Kommission beigetreten ist. Der EuG wird sich hier u.a. mit der Tatsache beschäftigen müssen, dass auch drei Mitglieder des PCLOB im Januar 2025 entlassen worden sind und die Funktionsfähigkeit des Gremiums daher ebenfalls in Frage steht.
Was sagen Max Schrems und NOYB dazu?
Max Schrems und NOYB haben bereits angekündigt, die Entscheidung des Supreme Court zum Anlass zu nehmen, gegen das EU-U.S. Data Privacy Framework gerichtlich vorzugehen. Ein entsprechender Brief an die EU-Kommission, in dem NOYB die EU-Kommission auffordert, den Angemessenheitsbeschluss zu widerrufen, wurde bereits vergangenen Dienstag (30.06.2026) verfasst.
Was ist nun zu tun?
Die neuen Entwicklungen sind für das Thema „Drittlandstransfer“ im Rahmen eines DSMS unbedingt weiter zu beobachten. Auch wenn die übliche Dauer von entsprechenden Gerichtsverfahren gut und gerne mal bis zu 3 Jahren dauern kann, sollte die Überprüfung von SCC, TIA & Co (mal wieder) in den Fokus der aktuellen datenschutzrechtlichen Maßnahmen gerückt werden.



